Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-12-11
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie namens der Grünen, dem Antrag der Minderheit Marti Werner zuzustimmen. Es ist richtig: Diese Bestimmung, wie sie nun ins Gesetz aufgenommen werden soll, hat keine direkte normative Wirkung. Insofern ist sie deklaratorisch. Indessen ist sie nicht nur deklaratorisch; sie enthält einen Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat, den Auftrag zu handeln. In diesem Sinne bezeugt das Parlament mit dieser Bestimmung den Willen, dass von den zuständigen Organen der UBS alles unternommen wird, dass ungerechtfertigte Boni usw. zurückbezahlt werden. Der Bundesrat respektive sein Dreiergremium hat die nötigen Schritte hierzu einzuleiten und dies auch mit dem nötigen Nachdruck gegenüber diesen Organen zu vertreten.
Nun wird argumentiert, wir würden hier gewissermassen normativ eingreifen; das ist vor allem die Argumentation von Kollege Zuppiger. Das ist falsch; es ist aber auch komisch, dass er, der dagegen ist, nun sagt, es sei normativ, derweil Herr Hutter sagt, diese Bestimmung bringe gar nichts. Sie müssen sich schon einigen, mit welchen Argumenten Sie nun diese Bestimmung bekämpfen wollen!
Dann wird gesagt, diese Bestimmung sei untauglich, weil nur die Organe der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates ins Auge gefasst würden. Auch das ist nicht stimmig. Diese Bestimmung schliesst nicht aus, dass Weitere befasst werden. Sie konzentriert sich aus rechtlichen Gründen auf jene Verantwortlichkeitsträger, die gemäss unserem Zivilrecht die Haupthaftung für das Desaster zu übernehmen haben und deren Boni deswegen ungerechtfertigt waren.
Ich mache zu diesem Punkt eine Zusatzbemerkung: Selbstverständlich sind es auch Investmentbanker, die ins Auge gefasst werden müssen. Ich habe jetzt aber einen Verdacht: Es zeichnet sich eine neue Rechtfertigungslinie ab. Man sagt nämlich, die Finanzkrise sei eigentlich gar kein Systemproblem, es seien vor allem ein paar wild gewordene Investmentbanker, die sie verursacht hätten. Es fällt mir auf, dass die Investmentbanker immer wieder, als gewissermassen raffgierige Subjekte, als Ursache für alles Unheil in den Vordergrund geschoben werden. Das entspricht aber nicht einer sinnvollen Lesart der Ursachen dieser Bankenkrise. Es ist auch kein gerechtfertigter Einwand gegen diese Bestimmung. Wir haben diese Bestimmung auch präzisiert, indem wir den Begriff "unverhältnismässig" durch den Begriff "ungerechtfertigt" ersetzt haben. Es geht mithin nicht darum, dass Boni zurückgefordert werden, die nach irgendeinem gesunden Menschenverstand als zu hoch eingestuft werden. In diesem Sinne geht es nicht um einen moralischen Diskurs, sondern es geht um die Rückforderung von Boni, die aufgrund der Verantwortung für das Desaster und den Geschäftsgang nicht gerechtfertigt waren. In diesem Sinn ist es eine juristische Argumentation und keine moralische. Das heisst aber nicht, wie Herr Bäumle immer zu sagen pflegt, dass wir ungerechtfertigt eingreifen würden, sondern wir geben das als Vorgabe an den Bundesrat, dergestalt auf die UBS einzuwirken.
Als Letztes: Unsere Präsidentin hat unglücklicherweise den Stichentscheid für ein Nein zu dieser Bestimmung gegeben. Der Ständeratspräsident hat den Stichentscheid zugunsten dieser Bestimmung gegeben. Alle Ihre Argumente, Herr Kollege Hutter, sind vom Tisch, weil die Wirkung der heutigen Abstimmung als Signal aufgefasst wird. Wenn Sie heute diese Bestimmung nicht aufnehmen, dann signalisieren Sie nach aussen, dass Sie das nicht wollen. Da können Sie nachher hundert Reden halten, die Wirkung eines Neins wird kontraproduktiv sein.