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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-15

Wortprotokoll

Das Rückkommen auf den Entwurf des Bundesrates gibt mir die Möglichkeit, mich im Namen des Bundesrates für den Minderheitsantrag auszusprechen. Wir erachten den Entwurf nach wie vor für sachgerecht. Die Kombination von nationaler und internationaler Erschöpfung, die er beinhaltet, bringt einen vernünftigen Ausgleich im Zielkonflikt von statischer und dynamischer Effizienz.

Wir haben das Dafür und Dawider dieses Entwurfes verschiedentlich dargelegt; ich habe mich auch dazu geäussert. Ich möchte nur noch ganz kurz darauf eingehen. Nach Auffassung des Bundesrates ist die nationale Erschöpfung als Grundprinzip sachlich begründet. Die nationale Erschöpfung begünstigt den dynamischen Wettbewerb, also den Wettbewerb, der auf der sukzessiven Einführung von neuen und verbesserten Produkten beruht. Als Alleinvertriebsrecht schützt die nationale Erschöpfung die Früchte aus Forschung und Entwicklung vor Ausbeutung durch Trittbrettfahrer. Sie ist, zusätzlich zum Kopierschutz, als Anreiz für anhaltende Investitionen in Forschung und Entwicklung zentral.

Die internationale Erschöpfung gilt nach dem Entwurf des Bundesrates, wenn ein patentierter Bestandteil einer Ware von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist dann der Fall, wenn die patentierte Technologie nicht das Wesen der Ware ausmacht. Die neue Beweisregelung, die im bundesrätlichen Entwurf enthalten ist, beseitigt Schwierigkeiten, die ein Importeur eines Produktes haben könnte, wenn er sich auf die internationale Erschöpfung berufen will. Zu dieser Umkehr der Beweislast: Es gilt die Vermutung, dass der patentierte Bestandteil für das Gesamtprodukt von untergeordneter Bedeutung ist, dies im Unterschied zur heutigen Regelung in Artikel 9a. Der Patentinhaber, der den Parallelimport durch das Gericht verbieten lassen will, kann die Vermutung nur umstossen, wenn er das Gegenteil glaubhaft macht. Wir haben also auch bei der Beweisregelung einen neuen Weg zugunsten des Handels gefunden.

Warum lehnt der Bundesrat die einseitige regionale Erschöpfung ab? Die Völkerrechtskonformität eines einseitigen Wechsels zur regionalen Erschöpfung wird unterschiedlich beurteilt; wir haben das gehört. Nach Auffassung des Bundesrates gibt es Argumente dafür, dass die regionale Erschöpfung mit Trips und Gatt rechtlich nicht vereinbar ist, wenn sie von der Schweiz einseitig eingeführt wird. Die Risiken eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens werden entsprechend unterschiedlich beurteilt.

Der potenzielle wirtschaftliche Nutzen eines Wechsels zur einseitigen regionalen Erschöpfung ist nach Auffassung des Bundesrates gering. Das Preissenkungspotenzial wird generell zu hoch eingeschätzt. Der Systemwechsel, wie er nun vorgesehen ist - und das ist für uns auch zentral -, wirkt sich nachteilig für innovative KMU aus. Die in der Schweiz erzielten Umsätze machen oft einen grossen Teil des gesamten Umsatzes aus. Zudem sind die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, gemessen am Umsatz, sehr hoch. Ein Systemwechsel würde damit die KMU in unserem Land benachteiligen.

Und schliesslich lehnen wir die Pharmaausnahme in Absatz 5 ab. Die Pharmaausnahme der einseitigen regionalen Erschöpfung, wie sie von der Mehrheit der Kommission und vom Ständerat vorgeschlagen wird, ist an sich im System nicht konsequent. Absatz 5 nimmt ja die Pharmabranche und damit eigentlich die Branche mit dem grössten Preissenkungspotenzial weitgehend von der regionalen Erschöpfung aus. Auf diese Branche entfallen 60 Prozent des Preissenkungspotenzials; insofern erweist sich der Entwurf des Bundesrates als liberaler, weil er diese absolute Arzneimittelausnahme nicht kennt. Diese Pharmazieklausel führt dazu, dass immer wieder auch nur relativ geringfügige Änderungen an einem Produkt patentiert werden können. Es gibt Arzneimittel mit hundert oder zweihundert Patenten, aber auch solche mit viel mehr. Wir haben heute sogar Arzneimittel mit bis zu tausend Patenten. Damit kann man natürlich auch den Wettbewerb ausschliessen, und man kann vor allem auch Generika fernhalten.

Sollte sich Ihr Rat der Mehrheit der Kommission und dem Ständerat anschliessen und in diesem Sinn Medikamente in massgeblichem Mass dem Wettbewerb entziehen, müssten die zuständigen staatlichen Behörden - und da stimme ich den Vertretern dieses Antrages zu - dem natürlich bei der Administrierung der Preise in hohem Masse Rechnung tragen. Die zuständigen staatlichen Behörden wären entsprechend gefordert, trotzdem Wettbewerb sowie die Herstellung und die Einfuhr von Generika zu ermöglichen. Das wäre ein hehres Ziel; es wäre nicht ganz einfach zu erreichen.

Zu den Eventualanträgen Huber und Noser: Der Eventualantrag Huber entspricht dem Antrag Markwalder Bär. Er liegt näher am Entwurf des Bundesrates als der Antrag Noser. Entsprechend würden wir, wenn der bundesrätliche Entwurf nicht durchkommen würde, den Eventualantrag Huber unterstützen.

Vielleicht noch zum Vorwurf, man habe die erwähnte Motion entgegen den Gepflogenheiten noch nicht behandelt: Wir wollten nicht etwas vorwegnehmen, worüber Sie hier noch abzustimmen haben. Ich kann Ihnen aber sagen, dass der Weg mit dem Antrag Huber bzw. Markwalder Bär, wenn wir von zweiseitiger regionaler Erschöpfung sprechen und auf den Verhandlungsweg gehen müssen, nicht einfach sein wird. Wir werden das in der Beantwortung der Motion noch zum Ausdruck bringen. Es würde natürlich heissen, dass wir den Acquis communautaire der EU auch für andere Gebiete des geistigen Eigentums zu übernehmen hätten, also beispielsweise auch für Marken- und Urheberrechte, für die Gerichtsbarkeit usw. Der Weg mit der Umsetzung des Eventualantrages Huber bzw. des Antrages Markwalder Bär wäre beschwerlich.

Schliesslich noch zum Eventualantrag Noser: Er sieht überhaupt keine Ausnahme für die Pharmaindustrie mehr vor. Das hätte den Vorteil, dass es keinen Unterschied zwischen den einzelnen Branchen gäbe, was zu unterstützen wäre. Der Nachteil läge natürlich darin, dass diese Lösung zu einer schwierigen Situation für die Pharmaindustrie führen könnte.