Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2000-12-14
Wortprotokoll
Wenn die breite Öffentlichkeit von diesem Gesetz etwas verstehen kann, ist es diesen Artikel, denn er legt einen Höchstzinssatz fest, und normalerweise ist das eine Zahl. Die Festlegung des Höchstzinssatzes ist ein Indikator dafür, dass Konsumenten und Konsumentinnen geschützt werden müssen, manchmal auch vor sich selber.
Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat sind dabei mit einzuschliessen, legen das Gesetz jedoch genau anders aus. Sie setzen sich nicht für die Konsumenten und Konsumentinnen ein, nein - die Bürgerlichen wollen in der Tat die Kreditgeber schützen; sie fürchten um deren Margen im Kleinkreditgeschäft.
In diesem Kontext möchte ich Sie auf den Zusammenhang zwischen Steuerschulden und Kleinkreditschulden hinweisen, wie dies Kollege Gysin Remo schon getan hat. Es ist deshalb eigentlich wichtig, dass wir uns für die Konsumentenseite einsetzen, denn damit setzen wir uns auch für die Interessen des Staates ein, zumindest auf Kantons- und Gemeindeebene.
Wir legiferieren heute abschliessendes Recht: Wir diskutieren ein Gesetz, das über den jeweiligen kantonalen Gesetzgebungen steht. Viele von Ihnen wissen, dass in den verschiedensten Kantonen Gesetze bestehen, welche einen Höchstzinssatz von 15 Prozent festschreiben. Dieser Höchstzinssatz wurde zumeist in einer Zeit festgelegt, als die Zinssätze wesentlich über dem heutigen Niveau lagen. Die Kommission hat über die Problematik eines starren Zinssatzes diskutiert. In der Tat wäre ein variabler Zinssatz, der sich am Markt orientiert, vorzuziehen. Aus diesem Grund würde ich ganz klar den Eventualantrag der Minderheit Sommaruga begrüssen, der einen Höchstsatz vorsieht, welcher 10 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Zins für Spareinlagen liegt. Ich meine, das sei eine bestechende Lösung, die im Übrigen einen möglicherweise höheren Zinssatz als 15 Prozent erlauben würde, jedoch nur in den Fällen, wo ein absolut belegbares hohes Zinsniveau besteht.
Dass die Marge von 10 Prozent, welche dieser Eventualantrag vorsieht, für die Kleinkreditgeber nicht genügend ist, qualifiziert die Branche selber; das entlarvt die Branche der Kleinkreditgeber als beinharte Geschäftemacher auf dem Buckel der Kleinen. Ich meine, der Wucher beginne zumeist schon vor einem Zinssatz von 15 Prozent.
Wir haben heute den flexiblen und interessanten Eventualantrag der Minderheit Sommaruga auf dem Tisch; ich möchte Sie darauf hinweisen.
Der Antrag der Mehrheit orientiert sich ganz klar an den Bedingungen der Kreditgeber. Die Aufweichung einer 15-Prozent-Limite ist höchst problematisch, und sie verletzt - darauf möchte ich Sie noch einmal hinweisen - viele Gesetze auf kantonaler Ebene. Sie setzt auch die klare Limite, die 15-Prozent-Limite, ausser Kraft, denn was heisst schon "in der Regel 15 Prozent"? Dieser Abschnitt würde genau dort ein Tor öffnen, wo wir, mindestens auf kantonaler Ebene, mit hart erkämpften Abstimmungen Klarheit schaffen konnten.
Ich möchte Sie deshalb bitten, heute dem Antrag der Minderheit Gysin Remo zuzustimmen, und eigentlich wäre es sinnvoll, dann noch weiter zu gehen und dem Antrag Sommaruga zum Durchbruch zu verhelfen, denn ich denke, dass das die wegweisende Lösung wäre.