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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-15

Wortprotokoll

Das Bonusmodell als Antwort auf die Standesinitiative Bern, die den Titel "Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene" trägt, sieht eine generelle Steuererhöhung für alle Personenwagen vor, bei gleichzeitiger Auszahlung eines Bonus für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge. Diese Vorlage ist haushaltneutral ausgestaltet. Die dreimonatige Vernehmlassungsfrist läuft noch bis am 28. Februar des nächsten Jahres. Der Entscheid, welche Fahrzeuge welchen Bonus erhalten, beruht dann auf der Einteilung der Personenwagen aufgrund der Umweltetikette, die neu zu entwickeln ist. Diese Etikette ist eine Weiterentwicklung der bereits bestehenden Energieetikette und beinhaltet neben dem Energieverbrauch, der Energieeffizienz und den CO2-Emissionen auch die Umweltbelastung, ausgedrückt in Umweltbelastungspunkten. Die Etikette soll auf den 1. Januar 2010 eingeführt werden. Neben der Anwendung als Bemessungsgrundlage für das Bonusmodell kann die Umweltetikette in Zukunft auch als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern dienen. Diese [PAGE 1826] Anwendung liegt jedoch in der Kompetenz der Kantone. Der Bund kann aber die Bemessungsgrundlage zur Verfügung stellen.

Der zusätzliche finanzielle Aufwand im Zusammenhang mit dem Bonusmodell - die Schätzungen belaufen sich auf 4,2 Millionen Franken pro Jahr - wird über die Erhöhung der Automobilsteuer gedeckt. Insgesamt ist die Massnahme aber haushaltneutral ausgestaltet. Die Bonushöhe richtet sich somit nach den zusätzlichen Einnahmen aus der Automobilsteuer abzüglich der Verwaltungskosten.

Mit der Einführung der Umweltetikette entstehen keine zusätzlichen Aufwände, da sie ja die heutige Energieetikette ersetzt.