Lexipedia

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-15

Wortprotokoll

Ich möchte nochmals kurz auf drei Punkte eingehen:

1. Welches sind die wichtigsten Elemente der Vorlage? Es ist einerseits Artikel 4 des Bundesgesetzes: Er definiert die Kernprojekte, jene Projekte, die finanziert sind und mit dieser gesetzlichen Grundlage dann auch gebaut werden können. Sie führen zu spürbaren Verbesserungen auf dem ganzen Netz, insbesondere auf der Ost-West-Achse, wo sie zu einer Fahrzeitverkürzung von einer halben Stunde führen. Artikel 10 andererseits listet jene Projekte auf - und zwar unter dem Titel "insbesondere", es ist also, Herr von Rotz, keine abschliessende Liste -, die in einer zweiten Etappe, die offenbar Bahn 2030 heisst, geprüft und, sofern sie finanziert werden können, auch beschlossen werden können. Dazu braucht es aber eine zweite Vorlage.

2. Man muss auf ein Missverständnis hinweisen, das in der Detailberatung noch mehr Raum einnehmen wird: Es herrscht offenbar die Meinung, dass die Tunnels, der Wisenbergtunnel, der Brüttener Tunnel und der Heitersbergtunnel II, schon einmal in einer Volksabstimmung beschlossen worden seien und damit prioritär behandelt würden. Dem ist nicht so. Diese Tunnels sind noch in keiner Volksabstimmung beschlossen worden, einzig der Zimmerbergtunnel hat eine Volksabstimmung passiert. Es ist also nicht so, dass diese teuren Tunnelprojekte aus staatspolitischen Gründen prioritär wären; sie werden den gleichen Nachfrageprüfungen unterzogen wie alle anderen Projekte.

3. Die Kommission hat mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, auf die Vorlage 3 nicht einzutreten. Das heisst im Effekt, dass der Kredit rund 500 Millionen Franken höher ist. Die Minderheit will den Kredit kürzen und damit beim Lärmschutz weniger Investitionen vornehmen. Ausführungen zu diesem Punkt sind insbesondere von Frau Amherd gemacht worden. Ob die Zweidrittelquote, die mit diesen Massnahmen erreicht werden soll, überschritten werden kann und ob das Geld, das zusätzlich zur Verfügung steht, sinnvoll eingesetzt werden kann, ist eine Frage der Auslegung des Gesetzes. Die Kommission hat diese Fragen bejaht. Sie empfiehlt Ihnen deshalb, auf die Vorlage 3 nicht einzutreten.