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Pedrina Fabio · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-17

Wortprotokoll

Ich äussere mich im Namen der SP-Fraktion zur neuen Vorlage 1a, welche die Vorfinanzierung von ZEB 1 im Rahmen des alten Zahlungsrahmens für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs von 1999 ermöglichen soll. Somit sollen die notwendigen Kapazitätsausbauten im Dienste der Verlagerungspolitik rechtzeitig sichergestellt werden. Ich möchte hervorheben, dass in den ZEB-Planungsgrundlagen die Steigerung des Verkehrs auf der Nord-Süd-Achse bis 2030 auf über 70 Prozent geschätzt wird. Worum geht es im Detail?

Laut einer Studie von SBB Infrastruktur sind bis 2013 folgende Eingriffe nötig: Leistungssteigerung Bellinzona, Kapazitätsausbau Balerna-Mendrisio, Leistungssteigerung [PAGE 1908] Knoten Chiasso. Die Gesamtkosten betragen rund 90 Millionen Franken. Der Nutzen sind 4 Millionen Nettotonnen mehr Jahreskapazität; das entspricht 30 Trassen pro Tag. Es ist eine gewaltige Steigerung. Eine weitere Etappe muss bis zur Eröffnung des Basistunnels, nämlich 2017, realisiert sein und umfasst die Zugfolgeverdichtung Basel-Brugg-Altdorf/Rynächt, Leistungssteigerung Knoten Arth-Goldau, Zugfolgeverdichtung Biasca-Giubiasco, Spurwechsel Biasca, Leistungssteigerung Bellinzona-Luino. Die Kosten betragen insgesamt etwa 330 Millionen Franken, der Nutzen beträgt 3 Millionen Nettotonnen mehr Kapazität; das entspricht etwa 20 Trassen pro Tag.

Diese Elemente sind in ZEB 1 enthalten, aber ihre rechtzeitige Finanzierung ist nicht gewährleistet. Insbesondere das erste Investitionspaket in der Höhe von etwa 100 Millionen Franken soll und kann auch kurzfristig realisiert werden, was, wie gesagt, eine markante Kapazitätserweiterung mit sich bringen wird.

Der Finanzrahmen für das erste Verlagerungsgesetz von 1999 in der Höhe von 2,85 Milliarden Franken sollte im Jahr 2010 auslaufen. Gemäss Verlagerungsbericht wird dann voraussichtlich ein Restbetrag von rund 200 Millionen übrigbleiben. Dieser Betrag soll gemäss dem Antrag der Mehrheit dem Zweck entsprechend und auch zielführend für die Vorfinanzierung der obengenannten kritischen ZEB-Elemente zur Verfügung gestellt werden. Sobald die Gelder gemäss dem ZEB-1-Programm freigesetzt werden, sollen die Gelder aus dieser Vorfinanzierung wieder in den ursprünglichen Topf der Bundeskasse zurückfliessen, damit finanzwirtschaftlich der Ausgleich zwischen den Töpfen sichergestellt bleibt.

Diese Vorfinanzierungsmöglichkeit ist entscheidend, obwohl der Betrag nicht sehr gross ist. Wenn wir das nicht tun, werden die genannten wichtigen Investitionen im Rahmen des ZEB-1-Programms voraussichtlich erst ab 2015 oder sogar erst ab 2017 getätigt, obwohl es für die Verlagerungspolitik notwendig ist, die genannten zusätzlichen Trassen am Gotthard bereits in den nächsten drei, vier Jahren realisieren zu können. Sonst würde das Verlagerungsziel noch weit mehr hinausgeschoben. Mit Rücksicht auf den knappen Spielraum im Rahmen des ZEB-1-Programms ist es nötig, diese zusätzliche Finanzierungsstütze als Mittel zu haben, um die nötigen Ausbauten im Dienste der vom Volk breit unterstützten Verlagerungspolitik garantiert rechtzeitig realisieren zu können.

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Pedrina Fabio · Nationalrat · 2008-12-17 | Lexipedia | Lexipedia