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Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-18

Wortprotokoll

Hier beantragt Ihnen die Minderheit, Absatz 4 zu streichen. Die Kommissionsmehrheit will dieser Kommission die Kompetenz erteilen, ein ständiges Sekretariat einzurichten. Bei Artikel 2 haben beide Kommissionssprecherinnen betont, dass es eigentlich um die Umsetzung des Fakultativprotokolls gehe und dass das dort festgesetzt sei. Darum haben Sie wahrscheinlich auch vorhin bei Artikel 2 der Mehrheit zugestimmt.

Hier ist es aber nun definitiv anders. Das Fakultativprotokoll verlangt keine Einsetzung eines ständigen Kommissionssekretariates. Wir von der Minderheit sind der Ansicht, dass Artikel 7 Absatz 2 die Kompetenz der Kommission, ein Sekretariat einzusetzen, genügend regelt. In Absatz 2 heisst es: "Sie (die Kommission) regelt ihre Organisation und ihre Arbeitsmethoden in einer Geschäftsordnung." In dieser Geschäftsordnung kann die Kommission, wenn sie das wünscht bzw. wenn sie es als zweckmässig erachtet, unter Umständen ein Sekretariat einrichten, aber natürlich im Rahmen des vorgegebenen Budgets. Wenn wir vom Parlament, von der Gesetzgebung von vornherein sagen, ja, sie kann ein ständiges Sekretariat einsetzen, dann müssen eben auch diejenigen, die das Budget vorgeben, das schon berücksichtigen.

Zusammenfassend: Wir sind der Meinung, dass Artikel 7 Absatz 2 das Anliegen der Kommissionsmehrheit schon beinhaltet, und wir sind der Ansicht, dass es nicht nochmals aufgeführt werden muss.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.

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