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Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-18

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission ist sich einig, dass unser Land ein grosses Interesse hat, die Verbindung zu seinen Landsleuten im Ausland zu pflegen und sicherzustellen. Genau dies tut nun der Gesetzesvorschlag. Die explizite Erwähnung der "Schweizer Revue" als Informationsmedium im Gesetz stellt nach Meinung der Mehrheit der Kommission eine unnötige Hürde für die Modernisierung dar, indem nur schon eine eventuelle Namensänderung eine Gesetzesänderung bedingen würde. Die Kommissionsmehrheit geht von der Überlegung aus, dass die Fixierung des Namens einer Zeitschrift auf Gesetzesebene den Grundsätzen einer guten Gesetzgebung widerspricht. Wichtig ist, dass die von der Staatspolitischen Kommission vorgeschlagene Definition, der Zweck der Subvention, im Gesetz verankert wird und so der Auftrag der Information gesetzlich festgelegt und gesichert wird. Die Sorge der ASO gerade angesichts der Abstriche am Budget der [PAGE 1949] "Schweizer Revue" im Rahmen der Budgetdebatte ist nachvollziehbar. Genau diese Erfahrung zeigt, wie wichtig es eben ist, den Grundsatz des Informationsauftrages auch für die Zukunft zu sichern und im Gesetz festzuschreiben.

Aus diesen Überlegungen heraus hat die Kommission mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, den Namen der Zeitschrift auf der Stufe der Verordnung festzuhalten und die Informationspflicht als Grundsatz an sich ins Gesetz zu schreiben.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission zuzustimmen.

Heim Bea · Nationalrat · 2008-12-18 | Lexipedia | Lexipedia