Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-18
Wortprotokoll
Wir können den Liebesbezeugungen der Sprecherin der Minderheit gegenüber der "Schweizer Revue" vollumfänglich zustimmen und sie darin unterstützen. Die Schlussfolgerung allerdings, dass deren Titel explizit im Text erwähnt werden müsse, teilen wir nicht. Wir bitten Sie mit anderen Worten, der Mehrheit zu folgen.
Wir sind selbstverständlich der Auffassung, dass unser Land grosses Interesse daran hat, die Verbindung zu den Landsleuten im Ausland zu pflegen und sicherzustellen. Wir kennen die "Schweizer Revue"; es ist eine sehr gute Zeitschrift, die diese Bindung erhält und verstärkt. Nun erachten wir es allerdings nicht als zwingend, aus diesen Gründen den Titel der Zeitschrift im Gesetz zu verankern. Der Titel ist nicht identisch mit dem Inhalt. Sie sehen, dass es uns mit der Fassung der Mehrheit darum geht, die Information über das politische, wirtschaftliche und kulturelle Geschehen in der Schweiz sicherzustellen. Darum geht es uns. Ob diese Informationsschrift jetzt "Schweizer Revue" oder anders heisst, ist für uns absolut sekundär. Der Titel gehört in die Verordnung, wo er heute schon festgeschrieben ist. Der Bundesrat kann die Verordnung ändern, falls sich aus irgendwelchen Gründen eine Änderung des Titels aufdrängt. Wichtig ist für uns, dass der Inhalt dieser Informationen im Gesetz festgeschrieben ist; das ist er mit der Fassung der Mehrheit.
Wir bitten Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.