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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-18

Wortprotokoll

Eine ähnliche Thematik wie beim Patentanwaltsgesetz liegt dem Patentgerichtsgesetz, der zweiten Vorlage, die wir heute Morgen beraten, zugrunde. Dem effektiven und effizienten Rechtsschutz kommt im Innovationsprozess eine entscheidende Rolle zu. Prozesse in Patentsachen zeichnen sich dadurch aus, dass sie hochtechnisch und sehr komplex sind. Entsprechend gross sind die Anforderungen an die Patentrichterinnen und Patentrichter. Sie müssen über grosses Fachwissen und Erfahrung verfügen.

Die heutige Regelung wird diesem Umstand nur bedingt gerecht. Grundsätzlich muss jeder Kanton eine Instanz bezeichnen, die für Patentstreitigkeiten zuständig ist. Die Erfahrung zeigt, dass rund 60 Prozent der Patentstreitigkeiten bei den vier Handelsgerichten in Aarau, Bern, St. Gallen und Zürich erstinstanzlich beurteilt werden. Aufgrund der Gerichtsstandsregeln ist es jedoch auch möglich, dass eine Patentstreitigkeit vor ein Gericht gelangt, das kaum praktische Erfahrung in dieser Materie hat.

In der Schweiz gibt es pro Jahr rund dreissig Verfahren, die sich mit dem Patentrecht befassen. Es ist daher für ein Gericht kaum möglich, regelmässig praktische Erfahrungen zu sammeln. Einzig den Handelsgerichten ist es möglich, das notwendige Fachwissen und die Erfahrung zu erarbeiten und aufrechtzuerhalten. Die heutige Regelung hat vor allem drei negative Wirkungen:

1. Es müssen infolge mangelnder Fachkenntnisse der staatlichen Gerichte Rechtsprechungsaufgaben an aussenstehende Sachverständige delegiert werden. Dabei stellen sich zwei Probleme: Einerseits fällt es den Gerichten schwer, geeignete Sachverständige zu bestimmen, andererseits ist die Delegation der technischen und rechtlichen Urteilsbegründung an eine Person ausserhalb des gerichtlichen Spruchkörpers aus rechtsstaatlichen Überlegungen problematisch.

2. Ein weiteres Problem der heutigen Regelung ist der Umstand, dass patentrechtliche Verfahren regelmässig viel Zeit in Anspruch nehmen. Es gab Fälle, in denen ein Patent angefochten wurde und die Gerichte erst kurz vor Ablauf der Schutzdauer des Patents zu einem definitiven Urteil fanden. Gerade in der heutigen Zeit jedoch ist es, angesichts des raschen technischen Wandels, von grösster Wichtigkeit, dass Patentrechte zeitgerecht durchgesetzt bzw. patentrechtliche [PAGE 1935] Freiräume für die weitere Forschung und Entwicklung rasch geklärt werden können.

3. Schliesslich führt die heutige Regelung in der Schweiz dazu, dass die Rechtsprechung nicht einheitlich ist. Alles in allem kann festgehalten werden, dass der Innovationsschutz heute in unserem Land nur unzureichend gewährleistet ist.

Der Bundesrat schlägt dementsprechend mit dem Patentgerichtsgesetz die Schaffung eines Bundespatentgerichtes vor. Dieses soll als erste Instanz die kantonalen Instanzen ersetzen. Zweite Instanz ist - wie bis anhin - das Bundesgericht. Mit dem Bundespatentgericht kommt der Bundesrat einer Forderung der Wirtschaft nach. Das Bundespatentgericht setzt sich zusammen aus zwei hauptamtlichen Richterinnen oder Richtern sowie einer ausreichenden Anzahl von nebenamtlichen Richtern. Neben juristisch ausgebildeten Personen soll es eine Mehrheit geben, die über eine technische Ausbildung verfügt. Der Beizug von nebenamtlichen Richterinnen und Richtern erlaubt es, das für den jeweiligen Fall notwendige Spezialwissen nutzbar zu machen. Die Organisation und Verwaltung des Bundespatentgerichtes orientiert sich an den Regelungen für das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht.

Finanziert wird das Bundespatentgericht primär über Gerichtsgebühren. Sollten diese nicht ausreichen, so erhält es Beiträge vom Institut für Geistiges Eigentum. Diese Beiträge generieren sich aus Einnahmen aus Patentgebühren. Dieses Finanzierungsmodell soll dazu führen, dass weder für den Bund noch für die Kantone eine finanzielle Mehrbelastung entsteht - im Gegenteil: Kantone, welche die Kosten für die bisherige Lösung zu tragen hatten, werden entlastet. Zu beachten ist schliesslich, dass das Bundespatentgericht die Infrastruktur des Bundesverwaltungsgerichtes nutzen kann. Mit anderen Worten: Synergien werden sinnvoll genutzt, und die Fixkosten können tief gehalten werden.

Das Bundespatentgericht sorgt dafür, dass in dieser wichtigen Materie eine einheitlichere Rechtsprechung entstehen kann. Die qualifizierten Richterinnen und Richter sorgen für ein hohes Niveau der Rechtsprechung in Patentsachen. Schliesslich dürfte auch eine Verkürzung der Verfahrensdauer erfolgen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2008-12-18 | Lexipedia | Lexipedia