Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-18
Wortprotokoll
Ein wesentlicher Bestandteil eines gut funktionierenden Patentsystems ist die Rechtsdurchsetzung. Versagt die gerichtliche Durchsetzung, so erweisen sich Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie der Schutz von Innovationen durch Patente letztlich als nutzlos. Heute ist die gerichtliche Durchsetzung von Patenten und damit der Innovationsschutz nur unzureichend gewährleistet. Streitigkeiten in Patentsachen sind besonders komplex, weil das Patentrecht an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht liegt. Entsprechend erfordern solche Streitigkeiten von den Richterinnen und Richtern spezielle Fachkenntnisse. Mit immer neuen Technologien nehmen die Herausforderungen natürlich zu.
Pro Jahr werden nur ganz wenige Patentstreitigkeiten vor Gericht anhängig gemacht. Das heisst, dass die Mehrheit der zuständigen kantonalen Gerichte gar nicht die Möglichkeit hat, sich das notwendige Fachwissen anzueignen und es aufrechtzuerhalten. Das fehlende Fachwissen führt in den verschiedensten Fällen dazu, dass staatliche Rechtsprechungsaufgaben an aussenstehende Sachverständige delegiert werden. Es kann auch dazu führen, dass die Verfahren länger dauern oder dass Rechtssicherheit und Kontinuität in der Rechtsprechung fehlen. Unbefriedigende Urteile, unerfahrene Gerichte können erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Aus all diesen Gründen schlägt der Bundesrat die Schaffung eines eidgenössischen Spezialgerichtes für Patentstreitigkeiten vor, das an die Stelle der heute zuständigen kantonalen Gerichte treten soll. Das Gericht setzt sich - wir haben es gehört - aus juristisch und technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammen, die in der Mehrheit im Nebenamt tätig sind. Damit wird sich der Personalaufwand parallel zum Geschäftsanfall entwickeln.
Mit der Anbindung des Patentgerichtes an die Struktur des Bundesverwaltungsgerichtes können Synergien genutzt und Kosten eingespart werden. Die Finanzierung erfolgt über die Gerichtsgebühren und, subsidiär, über Patentgebühren. Die Einzelheiten der Finanzierung werden in einer Verordnung des Bundesrates geregelt. Festzuhalten ist, dass keine finanziellen Zusatzbelastungen für Bund und Kantone entstehen.
Mit der bestehenden Vorlage können Unzulänglichkeiten behoben werden. Die Konzentration des Patentrechtsprozesses bei einem eidgenössischen Spezialgericht gewährleistet bundesweit eine qualitativ hochstehende Rechtsprechung in Patentsachen, und die effiziente Durchsetzung des Innovationsschutzes auf dem Rechtsweg dient der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten.