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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-19

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung über die Redaktionskommission vom 3. Oktober 2003 sind "erhebliche Textänderungen ... in jedem Rat durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Redaktionskommission vor der Schlussabstimmung zu erläutern".

Die Redaktionskommission hat die gesetzestechnisch veralteten Artikel 35 und 36 des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung - es handelt sich um die Strafbestimmungen, die Gegenstand dieser Vorlage sind - modernisiert und verständlicher gemacht. Diese Änderung folgt einem Muster in den Strafbestimmungen des neuen Zollgesetzes. Das Bundesamt für Justiz und die Redaktionskommission haben den neuen Text geprüft und festgestellt, dass die Änderungen rein redaktioneller Natur sind und dass keine materiellen Änderungen enthalten sind. Da diese beiden Artikel aber vollständig in den Schlussabstimmungstext aufgenommen worden sind, ist dieser dadurch etwas länger geworden als der im Parlament beratene Erlasstext. Im Weiteren hat die Redaktionskommission festgestellt, dass einzelne Gliederungstitel des geltenden Tabakbesteuerungsgesetzes nicht mehr den gesetzestechnischen Richtlinien entsprechen. Einige Gliederungstitel sind Teil der Vorlage. Die Redaktionskommission hat alle Gliederungstitel in den Schlussabstimmungstext aufgenommen und gesetzestechnisch angepasst. Auch diese Anpassung enthält keine materielle Änderung. Ich danke Ihnen für die Kenntnisnahme.

[VS]

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