Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-02
Wortprotokoll
Ich sage vorweg, dass ich ebenfalls für Eintreten und Zustimmung plädiere. Es handelt sich nicht um eine definitive Lösung, sondern um Sofortmassnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes und vor allem auch zur Stärkung des Vertrauens der Anleger in ihre Anlagen.
Die Anhebung der Höhe der geschützten Einlage auf 100 000 Franken ist im jetzigen Umfeld sinnvoll. Es ist für mich allerdings die obere Grenze; ich komme später noch darauf zurück, warum. Richtig ist auch, dass jede Bank privilegierte Einlagen selber sicherstellen und deren vollständige Deckung garantieren muss. Offen bleibt dann, wie realistisch im Einzelfall diese sofortige Verwertung der Deckung ist. Die vorgeschlagene Sicherheitsmarge von 125 Prozent scheint wegen der inländischen Deckung ausreichend. Sinnvoll ist auch der Vorschlag respektive die Änderung, dass man den auszuzahlenden Betrag nicht auf 5000 Franken beschränkt, wie das heute ist, sondern dass man es dann der Finma im Einzelfall überlässt, diesen Betrag auf dem richtigen Niveau anzusetzen - natürlich je nach Schadenshöhe, die eintritt. Auch die Erhöhung des Maximalbetrages von 4 auf 6 Milliarden Franken scheint mir vor dem Hintergrund der neuen Regelung vertretbar. Es sind damit 1,7 Prozent aller Einlagen abgedeckt. Diese Zahl, diese Limite von 1,7 Prozent der Einlagen, die tatsächlich von diesen 353 Milliarden Franken gedeckt sind, soll uns aber auch ein Fingerzeig dafür sein, dass das System für den GAU oder den Super-GAU eben nicht gerüstet wäre.
Wir können immer nur von der Deckung begrenzter Schäden ausgehen. Wir wollen ja auch hoffen, dass es nicht zu grösseren Schäden kommt.
Die Systemobergrenze von 6 Milliarden Franken steht in Relation zur Summe der gesicherten Guthaben von 350 Milliarden Franken bei den fünfzig grössten Banken gemäss einer Umfrage im Oktober dieses Jahres. Bei den acht grössten Retailbanken liegen jeweils private Guthaben von über 6 Milliarden Franken. Aufgrund ihrer Grösse bilden sie ein Systemrisiko und müssten bei ihrem Ausfall mit staatlicher Hilfe unterstützt werden. Damit sie glaubwürdiger würde, müsste die Einlagensicherung für diese Fälle vom Bund eine Zusicherung für die Bevorschussung erhalten. Ansonsten ist die Gefahr der Abwanderung von Kundengeldern bei grossen Banken ohne Staatsgarantie nach wie vor vorhanden.
Durch die Erhöhung der Systemobergrenze besteht das Risiko, dass im Falle des Konkurses einer grossen Bank der Beitrag an die Einlagensicherung die gesunden Banken in bedrohlichem Ausmass schwächen könnte. Zum heutigen Zeitpunkt wäre wie erwähnt für den Fall, dass ein mittleres Institut oder mehrere mittlere Institute fallen sollten, unbedingt zu prüfen, welche Lösung dann definitiv die beste wäre. Sie spüren: Ich tendiere allenfalls in Richtung einer Versicherungslösung. Vielleicht müsste sich auch der Bund diese Überlegungen machen. Aber diese Gedanken zielen bereits auf die zweite Phase ab. Die Sofortmassnahmen sollen gelten. Dann können wir, wie vom Bundesrat in Aussicht gestellt worden ist, im Jahr 2009 die definitive Vorlage erarbeiten und dort vertiefte Überlegungen anstellen.
Vertiefte Überlegungen müssen wir auch bezüglich des sogenannten Moral Hazard anstellen, also bezüglich der Frage: Wie viel Sicherheit geben wir vor, und wie beeinflussen wir damit das Verhalten der Anlegerinnen und Anleger? Wenn man glaubt, das Geld sei absolut sicher, dann schaut man auch weniger vorsichtig, wo man es deponiert. Wir dürfen die Selbstverantwortung des Anlegers nicht durch überhöhte Sicherheitsvorgaben gänzlich ausschalten. Hier gilt es vorsichtig abzuwägen, wie die definitive Lösung auszusehen hat.
Abschliessend ist für mich positiv, dass es jetzt zu keiner Belastung der öffentlichen Hand kommt, und sinnvoll ist wie gesagt die Befristung bis Ende 2010. Zu überprüfen gilt es einiges, auch die Folgen des veränderten Konkursprivilegs, beispielsweise für die Obligationäre. Das alles gilt es sorgfältig abzuwägen.
Fazit: Eintreten und Zustimmung, damit das Vertrauen in unsere Anlagen und in unseren Finanzplatz gestärkt wird.