Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat und die Nationalbank haben bis jetzt bei den erforderlichen Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes eine gute Hand gehabt. Vor allem haben sie aus meiner Sicht rechtzeitig, nicht zu früh, nicht zu spät, und mit Augenmass reagiert. Zu den Massnahmen zähle ich das UBS-Stabilisierungsprogramm - ich spreche bewusst nicht von einem Rettungsprogramm -, das dreistufige Konjunkturprogramm, die Reduktion des Leitzinses und, mit dieser Botschaft, die Verstärkung des Einlegerschutzes. Dazu kann man dem Bundesrat, der Nationalbank und der EBK nur gratulieren und für die Arbeit vorerst einmal danken. Auch den Verantwortlichen der UBS können wir eigentlich nur danken, nicht dafür, dass sie beim Staat anklopften, sondern dafür, dass sie dies rechtzeitig taten - nicht auszudenken, was geschehen wäre, wenn dieser kritische Zeitpunkt verpasst worden wäre!
Die vorliegende Botschaft ist in diesem Gesamtkontext zu sehen, auch wenn wir erst nächste Woche im Detail über die Massnahmen für den Finanzmarkt sprechen werden. Es ist zweifellos richtig, dass die Schweiz bezüglich Einlegerschutz aktiv geworden ist. Sie tut dies in zwei Schritten: Den heutigen ersten Schritt verstehe ich als Sofortmassnahme. Damit soll verhindert werden, dass Kapital aus Risikoüberlegungen ins Ausland abwandert und unser Bankensystem [PAGE 842] zusätzlich in Bedrängnis gebracht wird. Der zweite Schritt, der dann eine grundsätzliche Überarbeitung verlangt, ist aber mindestens so wichtig. Die Diskussion in der Kommission hat aufgezeigt, dass weiter gehender Handlungsbedarf besteht.
Die vorliegende Botschaft zeichnet sich besonders durch den für den Sparer auf 100 000 Franken angesetzten gesicherten Betrag im europäischen Vergleich als grosszügige Lösung aus. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sofortige Auszahlungen der privilegierten Einlagen im höchstmöglichen Betrag erfolgen werden. Sie zeichnet sich auch im Quervergleich zu anderen Staaten dadurch aus, dass es sich um eine sichere Lösung handelt. Die Aktivenunterlegung im Umfang von 125 Prozent spricht dafür, und auch die Systemobergrenze von 6 Milliarden Franken, die prozentual über derjenigen der ausländischen Sicherungssysteme liegt. Schliesslich ist es eine Lösung, die im Quervergleich zu anderen Staaten auch als umfassend beurteilt werden kann. Sie ist einlegerunabhängig, das heisst, sie greift auch für KMU und Vorsorgeeinrichtungen. Ferner wurde in der Kommission speziell ausgeführt, dass mit dieser Lösung auch die Verrechnungsmöglichkeit von Bankguthaben und Verpflichtungen in Zukunft ausgeschlossen wird.
Bei der Botschaft, die wir für den Frühling erwarten, werden sich für den Bundesrat viele Fragen stellen, und es wird nicht ganz einfach werden, das System in so kurzer Zeit dauerhaft zu optimieren. Neben dem Sicherheitsaspekt wird auch der Konkurrenzfähigkeit ein hoher Stellenwert beizumessen sein. Es ist klar, dass diese Sicherheit - es handelt sich eigentlich um eine Versicherung - Kosten verursacht. Die anderen Staaten, insbesondere auch die EU, werden ihre Systeme ebenfalls anpassen. Es wird in dieser Frage somit gesundes Augenmass gefordert sein.
Nachdem in der vorliegenden Botschaft positiv hervorgehoben wird, dass der Einlegerschutz auch gegenüber Vorsorgeeinrichtungen gilt, möchte ich noch auf einen anderen Aspekt hinweisen - und ich bitte den Bundesrat, nachher dazu auch Antworten zu geben -: Es befriedigt nicht, wenn der Bundesrat mit dieser Botschaft Einlagen von Vorsorgeunternehmen und Versicherten sicherstellt, mit einem wenig kohärenten Vorgehen in einem anderen Bereich aber die Pensionskassen zwingt, vermehrt Risiken einzugehen. Ich spreche die Verordnung BVV 2 zur BVG-Gesetzgebung an, die der Bundesrat auf den 1. Januar 2009 in Kraft setzt. Diese sieht neu die Möglichkeit von alternativen Anlagen wie Hedge-Fonds, Rohstoffen, Private Equity und Insurance Linked Securities im Umfang von 15 Prozent vor. Im Gegenzug wird der Anteil der Immobilien von 55 auf 30 Prozent sowie der Umfang von Grundpfandtiteln und Pfandbriefen von 75 auf 50 Prozent reduziert. Zudem wird pro Immobilie eine Begrenzung von 5 Prozent eingeführt. Es dürfte in den nächsten zwei Jahren somit zu unerwünschten, durch die Verordnung provozierten Umschichtungen kommen; dies umso mehr, als die Referenzgrösse des Gesamtvermögens infolge der Börsenbaisse den prozentualen Anteil der Immobilien auch ohne Zukäufe ansteigen lässt.
Ich verstehe nicht, weshalb diese Verordnungsänderung vom Bundesrat nicht suspendiert wird. Etwas überspitzt könnte man formulieren, dass der Bundesrat mit dieser Botschaft die Einlagen pro Versicherten bis 100 000 Franken garantiert, aber die Pensionskassen zwingt, rentable Immobilien zu verkaufen und toxische Produkte wie Hedge-Fonds zu erwerben. Im Bundesrat scheint die rechte Hand nicht zu wissen, was die linke tut - links und rechts ist hier nicht politisch gemeint. Der Bundesrat hat nach meiner Zeitrechnung noch 29 Tage Zeit, diese verunglückte Verordnungsänderung zu suspendieren und vor der Inkraftsetzung die SGK der beiden Räte zu konsultieren.
Mit dieser kritischen Bemerkung bin ich für Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage.