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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-02

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, dass ich mich zu dieser Vorlage etwas ausführlicher äussere, weil die Nichtkommissionsmitglieder die Botschaft zu diesem Geschäft erst gestern vorgefunden haben - aus mir unerklärlichen Gründen, denn der Bundesrat hat die Botschaft zu einem Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems ja bereits am 5. November 2008 verabschiedet. Dieses Massnahmenpaket enthält erstens den Bundesbeschluss über einen Kredit für die Rekapitalisierung der UBS AG, und zweitens ist eine Anpassung des schweizerischen Einlegerschutzes vorgesehen, und um diesen zweiten Teil geht es heute.

Die Revision, die der Bundesrat vorschlägt, enthält fünf Elemente:

1. Die Grenze für geschützte Einlagen soll von 30 000 auf 100 000 Franken angehoben werden. Damit läge der Einlegerschutz in der Schweiz deutlich über der kürzlich angehobenen Mindestgrenze in der EU.

2. Die Banken werden neu verpflichtet, in Abhängigkeit der privilegierten Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden ständig inländisch gedeckte Forderungen oder andere in der Schweiz belegene Aktiven zu halten. In begründeten Fällen kann die EBK Ausnahmen gewähren.

3. Es ist eine grosszügigere sofortige Auszahlung von gesicherten Einlagen aus Mitteln einer in Schwierigkeiten geratenen Bank vorgesehen. Die EBK wird die Höhe dieser sofortigen Auszahlung im Einzelfall festlegen. Der entsprechende Betrag soll aber ein Mehrfaches der heute möglichen 5000 Franken ausmachen.

4. Die Systemobergrenze des Einlegerschutzes soll von heute 4 auf neu 6 Milliarden Franken angehoben werden.

5. Schliesslich schlägt der Bundesrat vor, Einlagen bei Vorsorgestiftungen gesondert und zusätzlich zu den heute schon gesicherten Bankeinlagen zu privilegieren.

Der Bundesrat beantragt, diese Gesetzesänderungen dringlich zu erklären. Sie sollen sofort nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2010 gelten. Bis dann soll der Einlegerschutz mit grundlegenden Verbesserungen ins ordentliche Recht überführt werden. Wie diese grundlegenden Verbesserungen aussehen sollen, darüber wird der Bundesrat im Frühling 2009 entscheiden. Bundesrat und Kommission sind sich nämlich einig: Das heutige System enthält ein paar zentrale Mängel, die auch mit den vorgesehenen Änderungen nicht ausgeräumt werden können.

Zu erwähnen sind unter anderem die folgenden Punkte: Das heutige und das überarbeitete System würden versagen, wenn eine ganz grosse Bank in ernsthafte Schwierigkeiten geriete. Im Krisenfall, also wenn eine grössere Bank in Konkurs ginge, müsste trotz der Verbesserungen weiterhin die Nationalbank oder der Staat als Garantiegeber einspringen. Vor allem aber enthält das heutige System keine Risikoorientierung. Die Teilnahme, die Beitragsleistungen sind völlig unabhängig vom Risikoverhalten der einzelnen Banken. Wer konservativ vorgeht - vielleicht sollte man besser von einem vorsichtigen und verantwortungsvollen Vorgehen sprechen - und ein geringes Ausfallrisiko hat, wird grundsätzlich gleich behandelt wie ein Institut, das eine sehr risikoreiche Politik fährt. Schliesslich ist die Ex-post-Finanzierung mittelfristig nicht mehr zu rechtfertigen. Sie beinhaltet im Fall einer Krise Systemrisiken. Heute geht kaum mehr ein Land von dieser Ex-post-Lösung aus. Die Ex-post-Lösung erlaubt auch keinen weiteren Ausbau der geschützten Einlagen, denn sobald wir die Volumina erhöhen, ist das Ganze im heutigen System nicht mehr tragbar. Der künftige Einlegerschutz sollte deshalb so aufgebaut sein, dass man ihn gar nicht beansprucht. Je kleiner die Wahrscheinlichkeit ist, dass er in Anspruch genommen wird, desto stabiler wird das System. Die Einlagenschutzsicherung ist ja keine Krankenversicherung, sondern sie zielt auf der Ebene des Systems darauf ab, dass die Kunden nicht über das Wochenende die Bank stürmen und diese Bank, die eigentlich noch keine Liquiditätsschwierigkeiten hätte, damit erst in Schwierigkeiten bringen.

Heute geht es nun aber um diese kleinen Verbesserungen innerhalb des geltenden Systems. Ihre Kommission ist sich darin einig, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Sinne einer vertrauensbildenden Massnahme sinnvoll sind - verschiedene Länder haben den Einlegerschutz in den vergangenen Wochen nämlich massiv ausgebaut - und dass mit diesen Änderungen die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Einlegerschutzes nicht präjudiziert werden. Schliesslich haben wir uns auch versichern lassen, dass mit diesen Verbesserungen keine grösseren Aufwände verbunden sind. Der Grossteil der Arbeit fiel nämlich bei der Einführung des geltenden Systems an. Die Erhöhung von 30 000 auf 100 000 Franken, die Erhöhung der Systemobergrenze und die zusätzliche Privilegierung von Konten der zweiten Säule und der Säule 3a hingegen verlangen nur kleine Anpassungen.

Das Eintreten wurde in der Kommission ohne Gegenstimme beschlossen.

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