Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-02
Wortprotokoll
Wir haben eine Vorlage, die drei Ziele verfolgt. Das erste Ziel ist, dass man die Steuerstruktur für alle Tabakprodukte ausser für die Zigaretten anpasst, das zweite, dass man diese Steuerstruktur EG-kompatibel gestaltet, und das dritte, dass man Zigarettenpapier künftig nicht mehr besteuern soll. Das ist im Wesentlichen, was wir Ihnen vorschlagen.
Nun ist das mit einer leichten Steuererhöhung für Zigarren und Zigarillos verbunden. Auf die markante Steuererhöhung für Feinschnitttabak sowie auf die neuen Steuererhöhungskompetenzen des Bundesrates haben wir hingewiesen. Diese sind gesundheitspolitisch motiviert und haben in diesem Sinne eben in der Tat Präventionscharakter.
Jetzt haben wir bei der Vernehmlassung die Stimmen der Kantone gehört, die diese Reform begrüssen. Auch die politischen Parteien haben uns grossmehrheitlich unterstützt. Die Wirtschaftsverbände haben natürlich keine Freude an den Steuererhöhungen; sie lehnen sie grundsätzlich ab. Aber wie ich gesagt habe, ist das hier eigentlich fast ein Nebenschauplatz, weil es geringfügige Erhöhungen sind.
Die Frage, die offensichtlich in beiden Räten noch zu diskutieren gibt, ist die der Prävention und damit eben diejenige der Mindestpreise. Mindestpreise, so hat das Bundesamt für Justiz in einem Gutachten festgestellt, sind in diesem Zusammenhang verfassungswidrig. Es geht doch nicht darum, dass wir seit 2005 eine andere Situation haben; die Verfassungsmässigkeit ist bei solchen Fragen in langen Zeiträumen anzuschauen, nicht auf drei oder vier Jahre beschränkt. Da kommt heute kein anderes Ergebnis heraus. Vielmehr stelle ich fest, dass Sie bei fast allen Fragen immer zwei Gutachten finden, eines dafür und eines dagegen. Das ist einfach so. Und auch hier gibt es Stimmen, die sagen, dass man unter den Auspizien unserer Verfassung durchaus einen Mindestpreis festlegen könnte. Aber das Bundesamt für Justiz hat mehrheitlich die Erkenntnis gewonnen, dass das verfassungswidrig wäre, und der Bundesrat hat sich dieser Haltung des Bundesamtes für Justiz angeschlossen.
Aber es gibt daneben natürlich auch Marktgründe. Zunächst einmal ist klar, dass das Niveau für den Gesundheitsschutz durchaus mit einem Mindestpreis angegeben werden kann; oberhalb eines solchen Mindestniveaus kann der Wettbewerb auch später noch stattfinden, das ist klar. Aber wenn wir auf der anderen Seite Tief- und Mindestpreise haben und sich dazwischen ein Delta befindet, dann besteht die Gefahr, dass mit der Zeit kartellähnliche Situationen entstehen. Das möchten wir eigentlich nicht. Ferner wissen wir, dass dieser Markt durch Substitutionsprodukte umgangen werden kann. Substitutionsprodukte können Schmuggelware sein oder andere Produkte, die ähnliche Wirkungen erzielen wie Tabak. Es kommt natürlich vor, dass auf ganz andere Produkte ausgewichen wird. Frau Fetz hat darauf hingewiesen, dass hier eine horizontale Durchlässigkeit besteht, die zum Teil grosse Ausmasse annehmen kann.
Ähnlich ist es mit dem Alkohol. Dort haben wir mit der Besteuerung der Alcopops zweifellos eine Prävention erzielt, weil dort der Zusammenhang nachweisbar war. Die Preiserhöhung und der Konsum haben dort korreliert. Bei den Zigaretten und beim Tabak ist es etwas schwieriger. Bis jetzt wissen wir, dass auch gewisse präventive Wirkungen erzielt werden, aber sie sind etwas schwieriger nachzuweisen. Das führt zur Frage der Doppelmoral. Da gibt es eigentlich zwei Aspekte. Der eine ist der, dass man mit der Tabaksteuer eigentlich eine Sozialversicherung finanziert. Das hat im Grunde genommen auch etwas mit Moral zu tun. Man sagt also: Je mehr geraucht wird, was man eigentlich nicht will, desto eher kann man eine Sozialversicherung finanzieren. Mit dieser Dualität haben wir allerdings über die Jahre hinweg leben gelernt. Die zweite Frage ist, ob man durch diesen Fonds mit Präventionsgeldern Produkte oder Verfahren unterstützt, die gesundheitsschädigend sind. Damit kommen wir natürlich zu schwierigen, heiklen Fragen. Welche Produkte, die man unterstützt, sind eigentlich gesundheitsschädigend? Wo beginnt die Gesundheitsschädigung? Diese Frage bezieht sich auch auf landwirtschaftliche Produkte. Paracelsus hat gesagt - das ist sicher das andere Extrem -, die Menge mache das Gift. Man kann von allem, wenn man davon zu viel hat, krank werden; man kann alles, wenn man es richtig einsetzt, als Medizin verwenden. Deshalb sind diese Fragen wahrscheinlich relativ schwierig. Wir haben in der Botschaft auf Seite 550 die Argumente abgewogen und sie Ihnen aufgezeigt. Wir haben Ihnen gezeigt, dass es Gründe für einen Mindestpreis geben könnte, dass wir einen solchen aber aus Verfassungsgründen und aus Gründen des Schutzes der Wirtschaftsfreiheit nicht vorschlagen wollen.
Es ist uns bekannt, dass hier eine Dynamik besteht; Frau Diener hat darauf aufmerksam gemacht. Sie hat uns in Erinnerung gerufen, dass wir in diesen Bereichen nicht ruhen sollten. Das tun wir auch nicht. Sie können sicher sein: Jedes Mal, wenn wir eine Erhöhung der Tabaksteuer beschliessen, finden diese Diskussionen wieder statt. Das war zuletzt auch der Fall, als wir den Preis im Hinblick auf das nächste Jahr auf Fr. 6.90 angehoben haben.
Es gibt aber noch eine zweite Schiene - dort werden Sie dann vermutlich wieder tätig werden -, nämlich die Präventionsstrategie des Bundesrates. An dieser wird gearbeitet. Die Alkoholverwaltung gehört bekanntlich zu meinem Departement. Wir sind dort jetzt auch daran, uns entsprechende Überlegungen zu machen - auch Überlegungen in Bezug auf die Kompetenzen. Wir schliessen nicht aus, dass wir Ihnen vorschlagen werden, bei der Alkoholverwaltung eine Trennung zwischen Prävention und Alkoholverwaltung vorzunehmen, damit wir dann effektiv auch in der Prävention, zusammen mit der Tabak- und anderen Präventionen, stärker werden und die Kräfte bündeln können. Das ist ein Thema, das jetzt in den Raum gestellt wurde und dessen wir uns auch annehmen werden. Diese Strategie steht bekanntlich noch aus.
Ich würde Ihnen empfehlen, für heute einmal bei dieser Lösung zu bleiben, im Wissen, dass damit die Probleme nicht gelöst sind, und im Wissen, dass wir im einen oder anderen Fall Anpassungsbedarf haben werden. Aber Sie werden auf [PAGE 852] diese Problematik zurückkommen können, wenn wir die Prävention in einem grösseren Rahmen anschauen.
Eine letzte Bemerkung: Ähnliche Diskussionen haben wir immer auch beim Budget, weil dort die ganze Präventionsfrage natürlich auch eine Rolle spielt. Denn der Einsatz der Ressourcen korreliert natürlich bis zu einem gewissen Grad positiv mit den Massnahmen, die man beschliessen und umsetzen kann. Das ist ein weiterer Schauplatz, auf dem diese Debatte jedes Jahr von Neuem stattfindet. Es ist richtig, wenn man an dieser Debatte dranbleibt - wenn man nur den Mut hat, auch Erkenntnisse daraus zu ziehen. Wenn wir am Schluss durch die Präventionsmassnahmen, durch die Preiserhöhungen, den Schmuggel und schlechte Produkte fördern, leisten wir dem Ganzen allerdings einen Bärendienst. So weit sollte es eigentlich nicht kommen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir mit der Eidgenössischen Zollverwaltung gerade auch den Schmuggel eng verfolgen und dass wir verhindern wollen, dass durch eine sogenannt prohibitive Preispolitik einfach auf Ersatz- oder Schmuggelprodukte ausgewichen wird, denn das wäre letztlich keine Antwort.