Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-12-03
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat eine Änderung der Regelung bezüglich der Entgeltung für die Benützung der Infrastruktur festgelegt. Konkret geht es um die Trassenpreisgestaltung, die wir in diesem Rat mit der Motion Büttiker ja soeben einmal mehr diskutiert haben. Der Nationalrat hat die alte Formulierung des Gesetzes mit einem zusätzlichen Satz ergänzt. Der Bundesrat wollte das Trassenpreisberechnungssystem ohnehin im Rahmen des dritten Teilpakets der Bahnreform 2 neu regeln. Damit sich die Wettbewerbssituation im Schienengüterverkehr verbessert, hat der Nationalrat Artikel 9b Absatz 4 des Eisenbahngesetzes ergänzt. Der Zusatz besagt, dass sich der Deckungsbeitrag für den Schienengüterverkehr als Teil des Trassenpreises nicht mehr allein in Abhängigkeit vom Gewicht des Zuges berechnen lassen soll. Ausserdem sollen durch die zeitliche Differenzierung des Trassenpreises die vorhandenen Trassen besser genutzt werden. Mit der Zustimmung zu diesem nationalrätlichen Beschluss, mit dem der Bundesrat einverstanden ist, ist eine Änderung des Trassenpreissystems auf Verordnungsstufe bereits auf den Fahrplanwechsel 2009 möglich.
Unsere Kommission schliesst sich hier dem Beschluss des Nationalrates an.