Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-12-04
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen die Ablehnung der Motion nicht, weil der Bundesrat der Auffassung wäre, wir seien hier bereits am Ziel aller Dinge, sondern um der Etappierung der jetzt vorzunehmenden Integrations- und Kontrollmassnahmen Rechnung zu tragen. Ich werde da konkreter: Der Staatsschutz und die Nachrichtendienste werden bereits heute umfassend kontrolliert. Unmittelbares Aufsichtsorgan ist der Bundesrat, im EJPD besteht ein departementsinternes Inspektorat. Dieses Inspektorat soll im VBS nach dem Transfer des DAP ins VBS auf alle zivilen Nachrichtendienste ausgedehnt werden. Die GPDel hat im Übrigen die Oberaufsicht und verfügt dafür über sehr weit gehende, eigentlich PUK-ähnliche Kompetenzen. Sie kann somit die Vorgaben, die mit Blick auf das in der Motion geforderte unabhängige Kontrollgremium gemacht werden, weitgehend erfüllen. Auch eine ausreichende Berichterstattung zuhanden des Parlamentes und der Öffentlichkeit wird durch die GPDel sichergestellt.
Ich kann nach acht Jahren Tätigkeit nur von der direkten Erfahrung mit dem Strategischen Nachrichtendienst sprechen. Ich glaube nicht, dass es ein Land in der Welt gibt, in dem die parlamentarische Oberaufsicht gleich viele Einsichtsrechte betreffend den jeweiligen strategischen Nachrichtendienst hat - oder betreffend den Auslandnachrichtendienst, wie es anderswo heisst - wie in der Schweiz. Ich sage das nicht etwa, um zu klagen, sondern um doch darauf hinzuweisen, dass hier das Kontrollorgan funktioniert, dass hier bis zu einem doch sehr hohen Detaillierungsgrad Auskünfte verlangt werden können und Informationen fliessen. Es kommt ja jetzt der DAP dazu; der Bundesrat will das unter Beizug des gleichzeitig transferierten und aufgestockten Inspektorates des EJPD ausdehnen.
Der Bundesrat hat auch erkannt, dass hinsichtlich Auskunfts- und Einsichtsrechten betreffend die Daten der Nachrichtendienste Handlungsbedarf besteht. Das Problem ist aber im Rahmen der Teilrevision des BWIS angegangen worden, wobei verschiedene EMRK-kompatible Modelle zu prüfen sind. Da liegt eigentlich die Problematik der Motion. Sie liegt nicht im Verlangten, sondern darin, dass wieder ein verbindlicher Auftrag für das Vorlegen eines Entwurfs zu einem Erlass der Bundesversammlung für ein Aufsichtsgremium, für ein jährliches Reporting, für Einsichtsrechte erteilt wird. Das Gleiche wird über das BWIS behandelt, das Gleiche wird über die Integrationsmassnahmen behandelt, das Gleiche, nämlich dieser Integrationsvorgang, wird eigentlich von der GPDel kontrolliert.
Ich bitte Sie zu bedenken, dass dieser - verstehen Sie das bitte nicht disqualifizierend - Motionsaktivismus häufig nicht zielführend ist. Er retardiert derartige Vorgänge eher, als dass er ihnen hilft. Alle diese Punkte werden im Zusammenhang mit dieser Integration, mit BWIS, mit dem Neuaufbau dieser Inspektoratsfunktion angegangen. Ich kann nicht ausschliessen - ich nehme es sogar an -, dass im einen oder anderen Fall, sei es beim BWIS, sei es bei einem anderen Gesetz, noch ein Antrag zu stellen sein wird. Wenn aber ein neuer Erlass der Bundesversammlung nötig ist, um dann das Ganze zusammenzufassen, dann hätte ich das lieber nicht in Form einer Motion entgegengenommen, denn derartige Arbeiten führen in aller Regel dazu, dass Gleiches etwa viermal gemacht wird, dass es um einiges später in Kraft tritt, als wenn man den natürlichen Fortgang begleiten kann. Im Übrigen ist es dem Parlament unbenommen, hier ergänzend wiederum einen entsprechenden Vorstoss zu machen, wenn es in den speziellen Berichten der GPDel sieht, dass hier etwas in ungenügender Weise gelöst wird.
Es geht also mehr um das Prinzip der Ordnung im Prozess als um die Ablehnung der einzelnen Postulate, und deshalb bitte ich um Ablehnung.