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Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-04

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat einen neuen Absatz 2bis eingefügt und damit Anliegen aus Kantonen Rechnung getragen. Es gibt Kantone, welche Jugendanwältinnen und Jugendanwälte als Untersuchungsbehörde bezeichnen; diese Kantone können vorsehen, dass nicht das Jugendgericht, sondern dessen Präsidentin oder Präsident Anklagen im Anschluss an Einsprachen gegen Strafbefehle beurteilt, welche Übertretungen zum Gegenstand haben.

Die Kommission hat diese Ergänzung einstimmig übernommen.