Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-04
Wortprotokoll
In der WAK entstand der Eindruck, dass nur mehr der Antrag der Mehrheit und die Position des Nationalrates Gegenstand der weiteren Debatte seien, denn zufolge dessen, dass der Bundesrat seinen Antrag zurückgezogen hatte, war die Meinung vorherrschend, dass der bundesrätliche Antrag nicht mehr Gegenstand des Differenzbereinigungsverfahrens sein könne. In der Zwischenzeit haben mich Überlegungen dazu geführt zu sagen, dass der bundesrätliche Vorschlag, den ich für den einzig richtigen halte, nach wie vor Gegenstand der Beratung ist, weshalb ich den Antrag Burkhalter vollumfänglich unterstützen werde.
Doch nun zur Sache selbst: Ich gehöre seit über 30 Jahren Parlamenten an, 22 Jahre im Kanton Zug, 10 Jahre hier in Bern. Ich glaube, sagen zu müssen, dass ich noch nie bei einem Geschäft mitgemacht habe, bei dem die mediale Ausstrahlung in einem so krassen Verhältnis zur tatsächlichen Bedeutung stand. Seit Jahren hämmern uns die Medien ein, unterstützt von den Konsumenten- und Verteilorganisationen, dass diese Vorlage für die Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung sei. Es ist gelungen, über die Medien eine Gleichung in das Bewusstsein der schweizerischen Bevölkerung einzuhämmern, die folgendermassen lautet: Hochpreisinsel gleich Parallelimporte gleich Patente. Umgekehrt gesagt: Wenn die Sache mit den Patenten anders gelöst wird, ist ein grosser Teil des Problems der Hochpreisinsel gelöst.
Diese Gleichung ist so falsch, dass sie falscher nicht sein könnte. In diesem Sinne verstehe ich auch das Votum von Herrn Kollege David nicht, der gesagt hat, die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Vorlage sei enorm, und der verkürzt hat, indem er gesagt hat, bei dieser Vorlage gehe es um die Hochpreisinsel, um Parallelimporte, um Patente.
Der Bundesrat hat sich nun wirklich Mühe gegeben abzuklären, welche volkswirtschaftliche Bedeutung diese Vorlage hat. Die Gutachten, welche den Mitgliedern der WAK vorliegen, sind umfangreich, sind in sich schlüssig und besagen Folgendes: Wenn der Antrag, den die Mehrheit der WAK Ihnen stellt, angenommen würde, hätte dies zur Folge, dass eine Verbilligung der schweizerischen Produkte, die von dieser Vorlage erfasst würden, zwischen 40 und 180 Millionen Franken liegen würde. Nimmt man das Mittel der Werte der vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Gutachten, bedeutet dies, dass wir pro Jahr 110 Millionen Franken sparen würden. 110 Millionen Franken tönen als Betrag an sich nach viel. Wenn man aber diesen Betrag auf den einzelnen Konsumenten herunterbricht, gibt es nicht mehr und nicht weniger als ungefähr Fr. 1.30 pro Monat. Wenn Sie sagen, die volkswirtschaftliche Bedeutung sei enorm, wenn ein Bürger pro Monat Fr. 1.30 weniger bezahle, dann stimmt das einfach nicht.
Die Gleichsetzung von Parallelimporten mit Patenten erweckt Eindrücke, die absolut falsch sind. Auch das Votum von Herrn Kollege David hat das gezeigt. Die gesamte Argumentation, die er seinem Votum zugrunde legte, betraf die Alleinimporteure. Ich räume durchaus ein, dass diese Alleinimportverträge, diese Vertikalbindungen in der Tat eine grosse Auswirkung auf die Preisgestaltung in der Schweiz haben. Aber der allergrösste Teil dieser durch Alleinimporte verhinderten oder erschwerten Importe hat mit Patenten nichts, aber auch gar nichts zu tun! Es bleibt dabei, dass pro Monat schlussendlich Fr. 1.30 pro Person resultieren. Ich erachte es als Akt meiner politischen Verantwortung, gegen Schluss der Diskussion über dieses Geschäft klar zu sagen, wie gross dessen Bedeutung tatsächlich ist, damit niemand, aber auch wirklich niemand sagen kann, er habe die realen Auswirkungen nicht ermessen können und nicht gekannt.
[PAGE 873]
Wir stehen hier in unserem Rat vor einer einzigen Frage: Erachten wir es als richtig, dass der volkswirtschaftliche Vorteil einer Ersparnis von Fr. 1.30 pro Monat höher zu werten ist als die Nachteile, die wir uns mit dieser Vorlage einhandeln? Die Nachteile sind gewichtig. Auf der einen Seite wissen wir ganz genau, dass eine unserer Stärken in der Schweiz die Patente sind. Das grosse Wissen unserer Bevölkerung, das Umsetzenkönnen, ist eine unserer Stärken. Warum an diesem wertvollen Gut ritzen? Das ist das eine. Auf der anderen Seite laufen wir mit einer Zustimmung zum Antrag der Mehrheit der WAK Gefahr, dass wir den Eindruck erwecken, für uns seien internationale Verträge nicht so wichtig.
Für mich sind diese beiden Dinge wichtig: zum einen das Festlegen auf das, bei dem wir stark sind, und das Fokussieren auf die damit zusammenhängenden Stärken, zum anderen die Wahrung einer glaubwürdigen Position der Schweiz bezüglich des internationalen Rechtes. Es wäre fatal, wenn wir dem Antrag der Mehrheit zustimmen würden. Volkswirtschaftlich richtig und für mich einleuchtend ist einzig und allein der Vorschlag des Bundesrates.
Deshalb schliesse ich mich dem Antrag Burkhalter an.