Reimann Maximilian · Ständerat · 2008-12-09
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-09
Wortprotokoll
Auch ich hätte noch drei konkrete Fragen an Sie, Herr Bundesrat, und zwar bezüglich der Akzeptanz dieses Massnahmenpaketes im Volk, ausgehend von der Tatsache, dass es sich bei der Pflichtwandelanleihe direkt um Steuergelder handelt und dass das von der Nationalbank zur Verfügung gestellte Kapital Volksvermögen darstellt. Es ist also primär das Schweizervolk, das für die Stärkung - um nicht zu sagen: für die Rettung - des Finanzplatzes Schweiz hinsteht und hinstehen muss für die Beschlüsse, die wir hier drinnen heute als Zweitrat abzusegnen haben.
In diesem Volk rumort es. Es rumort derart, dass wir als Volks- und Standesvertreter nicht darum herumkommen, darauf gebührend Rücksicht zu nehmen. Und es rumort vor allem deshalb, weil das Volk nun insbesondere einem Unternehmen finanziell beistehen muss, dessen Führungsriege sich über Jahre hinweg in überheblicher Art und Weise aus der Unternehmenskasse bedient hat, in Form von unsäglich hohen Bezügen jeder Art. Eine fragwürdige Art von Selbstbedienungsmentalität - dieses Wort habe ich heute hier drinnen zu Recht schon mehrmals gehört - hatte da in den Chefetagen Einzug gehalten. Eine abgehobene Managerschicht, die den Kontakt zum Volk und zum gewöhnlichen Arbeitnehmer offenbar verloren hatte, ging sukzessive dazu über, ihre eigenen Interessen weit über die Interessen der Eigentümer, ja gar über die Interessen des Landes zu stellen. Da setzen nun meine Fragen ein, Herr Bundesrat, von deren Beantwortung letztlich auch meine Zustimmung zum Bundesbeschluss abhängt. Ich möchte Folgendes wissen, Herr Bundesrat:
1. Halten Sie die tätige Reue, die immerhin ein Teil der ehemaligen UBS-Führungsriege in Form von Bonusrückzahlungen geleistet hat, für genügend, oder hätten Sie mehr erwartet? Das Volk will ja schliesslich nicht Löcher stopfen müssen, die immerhin auch zu einem Teil auf persönliche Abzockerei zurückzuführen sind.
2. Ist es ausgeschlossen, Herr Bundesrat, dass sich besagte ehemalige verantwortliche Topmanager nicht weiterhin aus der Unternehmenskasse bedienen können? Wenn ich nämlich den UBS-Geschäftsbericht richtig interpretiere, dann komme ich nicht um die Feststellung herum, dass weiterhin Millionenbeträge in Form von Auftrags- und Beratungshonoraren an ehemalige Spitzenleute abfliessen oder abfliessen könnten, die für das Debakel mitverantwortlich waren. Das [PAGE 923] müsste abgestellt werden, bevor Staatsgelder zur Verfügung gestellt werden. Ist dem so, Herr Bundesrat?
3. Schliesslich die letzte Frage: Es ist zwar nicht Aufgabe des Staates, der UBS einen Rahmen für Saläre und Bezüge vorzuschreiben, aber eine gewisse Angemessenheit in dieser Hinsicht sollte gewahrt sein. Hat der Bundesrat ein Auge auf dieses Element, auf das Element der Verhältnismässigkeit? Kann er Volk und Steuerzahlern versichern, dass die künftigen Bezüge an der UBS-Spitze verhältnismässig sind, verhältnismässig im Vergleich zu den Bezügen des übrigen Personals, verhältnismässig aber auch im Vergleich zu den Spitzensalären, die in Konzernen bezahlt werden, an denen der Bund heute Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligungen hält?
Wenn Sie, Herr Bundesrat, mir diese Fragen zu meiner Befriedigung beantworten können, stimme auch ich der Vorlage zu, wenn auch, wie die meisten von Ihnen, recht widerwillig.