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Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-09

Wortprotokoll

Die Minderheit möchte mit diesem Antrag, dass der Bundesrat im Rahmen der regelmässigen Investorengespräche - die ja stattfinden müssen, nehme ich einmal an, weil die 6 Milliarden Franken hin und wieder besprochen werden müssen - darauf hinwirkt, dass die Bezüge von Konzernleitung und Verwaltungsrat der UBS für die Zeit der Subvention, also für die 30 Monate, auf das 40-Fache der AHV-Maximalrente pro Jahr reduziert werden. Das sind in etwa 1,1 Millionen Franken. Wir haben irgendeinen gesetzlich fixierten Betrag nehmen müssen, an dem man das festmachen kann. Der einzige, der existiert, ist die maximale AHV-Rente von 2280 Franken. Wenn man diese mit 40 multipliziert, kommt man auf etwa 1,1 Millionen Franken Lohn. Das ist doch immerhin ein sehr stattlicher Betrag. Ich gehe davon aus, dass die Bevölkerung für noch höhere Abgeltungen oder Löhne keinerlei Verständnis hat, schon gar nicht bei einem subventionierten Betrieb.

Der Redlichkeit halber muss an dieser Stelle aber Folgendes gesagt werden: Natürlich gibt es nicht nur in der UBS in Bezug auf Löhne und Boni solche Exzesse. Es gibt auch andere Branchen, wo das vorkommt, aber es gibt auch andere Banken - das soll an dieser Stelle nicht verheimlicht werden -, bei denen die CEO überrissene Löhne haben. Dazu gehört zum Beispiel die Spitze der Raiffeisenbank. Da hat man von 3 bis 4 Millionen Franken lesen können; bis jetzt ist da kein Dementi gekommen. Darunter fallen auch einige Kantonalbanken, bei denen die CEO deutlich mehr als 1 Million Franken verdienen. Auch da ist bis jetzt noch nichts geschehen. Wir wollen das in dieser Vorlage auf jeden Fall als Auflage haben.

Wo die Exzesse hinführen können, ist mir letzthin aufgefallen. Da habe ich tatsächlich gelesen, dass ein gewisser Teilzeitangestellter des Schweizer Fernsehens dort pro Jahr 600 000 Franken verdienen soll, und das mit öffentlichen Gebühren. Wenn das also stimmen sollte - ich glaube ja nicht alles, was in den Medien steht -, müsste der Rat hierauf zurückkommen. Dies jetzt nur als Nebenbemerkung dazu, zu was diese Exzesse auch in anderen Bereichen führen können.

Der Bundesrat ist gegen die Festlegung eines Maximalbetrags, weil er ansonsten die Wettbewerbsfähigkeit bedroht sähe. Ich denke, dass man im Moment, in dieser internationalen Bankenkrise, wohl kaum von Wettbewerbsvorteilen reden kann, nur weil die Löhne entsprechend hoch sind. Ich frage Sie: Ist es zu viel verlangt, wenn sich die Führung eines Unternehmens, das nur mit Staatshilfe überleben kann, bei ihren eigenen Bezügen auf das Zweieinhalbfache eines Bundesratsgehaltes beschränken muss? Lehnen Sie diesen Minderheitsantrag ab, nehmen Sie bewusst in Kauf, dass wir unverhältnismässige, ungerechtfertigte Löhne allenfalls auch mit Steuergeldern subventionieren. Dies widerspräche allen Grundsätzen einer sparsamen und korrekten Verwendung öffentlicher Gelder. Ich rede hier ausschliesslich von den 6 Milliarden Franken.