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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-09

Wortprotokoll

Das ist ja ein Schachtelantrag, wonach einerseits der Bundesrat einwirken soll und andererseits die Organe der Bank aber zurückfordern müssen. Das ist das Konstrukt. Die Organe der Banken müssen Entschädigungen zurückfordern, die auf die letzten fünf Jahre vor Inkrafttreten zurückgehen. Da liegt das Problem. Wir sind eben nicht davon überzeugt, dass es gescheit ist, diese Spanne von fünf Jahren arbiträr so festzulegen. Denn wir wissen, dass in der UBS tatsächlich rechtlich abgeklärt wird, ob es eine solche Möglichkeit gibt oder nicht. Dann würde ich aber diese interne Untersuchung jetzt nicht durch eine Bestimmung, die eine Frist von fünf Jahren vorsieht, präjudizieren.

Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen, im Wissen, dass dieses Thema in der UBS intern noch nicht erledigt ist.