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Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-11

Wortprotokoll

Es vergeht praktisch kein Tag, an dem nicht irgendwo in einer Zeitung etwas über die finanziellen Probleme unserer Sozialversicherungswerke gelesen werden kann. Im Vordergrund stehen dabei natürlich die Auswirkungen der Finanzmarktkrise und direkt damit verbunden auch die Lage der Kapitalmärkte. Sollten diese in nächster Zukunft wieder etwas besser werden, so werden die künftigen Performances und Renditen kaum mehr so ausfallen, wie das in der Vergangenheit der Fall war, weil die Anlagestrategien aufgrund der heutigen Erfahrungen konservativer sein werden.

Auch bei den Pensionskassen waren die Kapitalverluste in den vergangenen Monaten enorm, und sie sind für manch ein Vorsorgewerk bedrohlich geworden. Die Deckungsgrade sind massiv gesunken, und das hat in zahlreichen Fällen gar gravierende und gefährliche Ausmasse angenommen. Es wird noch ein böses Erwachen geben, wenn im ersten Quartal des nächsten Jahres mit den Jahresrechnungen die tatsächlichen Probleme zum Vorschein kommen. Viele Augen werden dann wohl heftig gerieben werden, und ich bin überzeugt, dass sich manche Stiftungsräte noch Gedanken über die von ihnen geführte Pensionskasse und deren Situation machen werden. Sanierungen in einem kleineren oder umfassenderen Stil werden unumgänglich sein. Dabei wird es primär darum gehen, die vom Bundesrat festgesetzte Mindestverzinsung von 2 Prozent zu erreichen, und sekundär darum, den Deckungsgrad wieder an die Zielgrösse von 100 Prozent heranzuführen sowie Reserven für künftige Schwankungen der Kapitalanlagen aufzubauen und Rückstellungen für die nach wie vor steigende Lebenserwartung vorzunehmen.

Neben all diesen finanziellen Herausforderungen ist es jedoch zwingend und unerlässlich, dass auf der technischen Seite auch die für die Zukunft der Vorsorge richtigen Parameter gesetzt, angepasst und justiert werden. Der Mindestumwandlungssatz zur Berechnung des künftigen anwartschaftlichen Rentenanspruches ist und wird einer der wichtigsten Faktoren für die langfristige Stabilität einer Pensionskasse sein. Ist dieser zu hoch, werden gemessen am vorhandenen und persönlich angesparten Alterskapital bis zum Ableben der versicherten Person zu hohe garantierte [PAGE 961] Renten ausbezahlt. Genau dieser Umstand führt heute dazu, dass der in der Vergangenheit zu hohe Umwandlungssatz - basierend auf der immer noch steigenden Lebenserwartung - gezwungenermassen weiter gesenkt und der Realität angepasst werden muss. Die durch diese Vorlage vorgesehene Reduktion von 6,8 auf 6,4 Prozent bedeutet im Klartext eine Reduktion der Rentenhöhe der künftigen Rentnergenerationen. Die beim Eintritt ins Rentenalter geltenden und rentenbildenden Umwandlungssätze gelten dabei als fix und garantiert bis ans Lebensende. Rentenkürzungen können bei laufenden BVG-Renten nicht vorgenommen werden.

Diese Vorlage wurde in der vergangenen Legislatur bereits einmal von diesem Rat behandelt und in der Gesamtabstimmung nach heftiger und umstrittener Debatte am 12. Juni 2007 auf etwas kuriose Weise abgelehnt und an den Nationalrat geschickt. Dieser hat der dringenden, unausweichlichen und notwendigen Absenkung ab 2011 auf die genannten 6,4 Prozent im Jahre 2015 zugestimmt. Rein versicherungsmathematisch wird dieser Satz immer noch zu hoch sein; er gilt aber primär für den obligatorischen Teil des Kapitals. Für darüberliegende Kapitalbeträge gelten ohnehin bereits heute viel tiefere Sätze. Ich wage zu prophezeien, dass weitere Senkungen in der Zukunft möglich sind. Ich werde mich hüten, ein Versprechen abzugeben, dass damit nun das Ende der Fahnenstange betreffend die Reduktion erreicht sei. Ich betrachte diese 6,4 Prozent als politisch möglichen Kompromiss.

Es ist meines Erachtens absolut notwendig, dass sich heute auch unser Rat dem Beschluss des Nationalrates anschliesst. Es geht dabei nicht nur um eine leider notwendige Rentenkürzung, sondern um viel mehr: um ein Einwirken zugunsten einer langfristigen Stabilität der Vorsorgewerke bzw. um einen wichtigen Schritt hin zu einer solchen. Machen wir das nicht, so müssen die Renten längerfristig mit Sparkapitalien der noch arbeitenden Generation finanziert werden. Eine derartige Vermischung des Kapitaldeckungsverfahrens mit dem Umlageverfahren wäre meines Erachtens systemwidrig, ungerecht und auch gefährlich. So betrachtet, kann diese notwendige Reduktion des Umwandlungssatzes auch als langfristiger, vorgezogener Sanierungsbeitrag angesehen werden.

Ich bitte Sie deshalb ebenfalls, auf diese Vorlage einzutreten, der Kommissionsmehrheit zu folgen und dem tieferen Umwandlungssatz zuzustimmen.