Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-15
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen sagen, Herr Kollege Maissen, dass die Kommission, insbesondere die entsprechende Subkommission, dieses Problem sehr genau geprüft hat. Was man wirklich nicht sagen kann, weil es einfach nicht so ist, ist, dass noch ein Moratorium in Bezug auf die Projekte vor dem NFA herrsche.
Ich habe Ihnen vorher schon gesagt, dass wir ja mit der Rechnung 2008 zusätzlich 20 Millionen Franken in einem Nachtrag gesprochen haben, damit genau diese Pendenzen, welche die Zeit vor dem NFA betreffen, diese Pendenzen zur Abgeltung der Verpflichtungen des Bundes aus altem Recht, abgetragen werden können. Das Ergebnis war, dass die Kantone nochmals Projekte für 14 Millionen Franken eingereicht haben, die sie vorher gar nicht eingereicht hatten, und dass sie das eigentlich noch als Projekte aus Vor-NFA-Zeiten nehmen wollen. Wir finden, dass der Weg, wonach das BAK das jetzt macht, was besprochen worden ist, nämlich einen genauen Überblick über die Verpflichtungen aus altem Recht erarbeiten und herausfinden, welche Verpflichtungen nicht mehr dazu gehören, besser sei. Man kann ja nicht ein Projekt jetzt einreichen und sagen, dass es noch eines aus alten Verpflichtungen sei. Falls es dann noch Überhänge, Projekte aus der Vor-NFA-Zeit gäbe, würden wir bei der Rechnung 2009 nochmals das gleiche Verfahren wählen und nochmals einen Nachtragskredit sprechen; dann aber wirklich auf der Basis von effektivem Know-how.
Indem man einfach aufstockt, generell, wird die Problematik des Überganges nicht gelöst. Dann kann man vielmehr sagen: "Okay, im Denkmalschutz ist schon einiges gekürzt worden" - das stimmt -, "stocken wir hier auf." Aber das Umsteuern von Vor-NFA auf Nach-NFA kann nicht als Begründung dienen. Es scheint mir ganz wichtig zu sein, das zu unterscheiden. Das lösen wir besser, indem wir einen Nachtrag bei der Rechnung 2009 machen.