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Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-15

Wortprotokoll

Auf Wunsch des Präsidenten der Finanzkommission werde ich mich kurzfassen.

Zu den Behörden: Da habe ich zum Voranschlag 2009 keine Bemerkungen. Der Voranschlag ist völlig unspektakulär. Hingegen haben wir hier einen Nachtrag, den ich Ihnen kurz erläutern will. Für den Nationalrat sind 438 000 Franken beantragt, für den Ständerat 109 000 Franken. Es handelt sich hier um die Folge von Beschlüssen, welche die Räte vor einem Jahr beziehungsweise in der Frühjahrssession 2008 gefasst haben: um die Folge des Beschlusses, unsere Entschädigung der Teuerung anzupassen. Es ist also ein Nachvollzug bereits beschlossener Ausgaben. So viel zu den Behörden.

Zu den Gerichten: Auch hierzu ist nicht sehr viel zu sagen. Beim Bundesgericht fällt prima vista auf, dass der Personalaufwand massiv gestiegen ist. Das ist aber einzig die Folge einer Umbuchung. Die Ruhegehälter sind nämlich bisher über das Eidgenössische Finanzdepartement gebucht worden, neu sind sie in der Position "Besoldungen der Richter" enthalten. Damit ist dieses Wachstum erklärt.

Ein zweiter Hinweis betrifft das Bundesverwaltungsgericht: Hier entnehmen Sie der Fahne, dass auf Beschluss des Nationalrates Kürzungen vorgenommen wurden. Diese Kürzungen sind mit dem Bundesverwaltungsgericht abgesprochen worden, es wurden weniger Stellen budgetiert, als vom Bundesverwaltungsgericht ursprünglich beantragt worden waren. Auch mit den Kürzungen ist noch eine leichte Aufstockung möglich. Man wird allenfalls im Rahmen des Nachtrages I zum Voranschlag 2009 auf diese Position zurückkommen.

Ähnlich ist es beim Bundesstrafgericht. Hier hat zwar die Gerichtskommission einer Aufstockung auf das gesetzliche Minimum von 15 Richterstellen zugestimmt, auch mit Zustimmung des Bundesgerichtes, aber diese Aufstockung ist im Voranschlag 2009 noch nicht enthalten und kommt erst mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2009 auf uns zu.

Gestatten Sie, dass ich in einem letzten Punkt noch kurz auf die Aufsichtsproblematik zu sprechen komme. Die drei Gerichte werden hier durch den Bundesgerichtspräsidenten vertreten. So haben wir das vorgesehen und beschlossen. Die Finanzkommission des Nationalrates findet mit allen Beteiligten, dass die Aufsichtsproblematik eine schwierige sei. Sie wollte eigentlich beantragen, dass das Parlament die Aufsicht über alle drei Gerichte direkt ausübt. Aber auch das würde keine sehr gute Lösung darstellen; denn es gibt ja nicht nur die finanzielle Aufsicht, sondern es gibt auch die administrative Aufsicht; es gibt die Einzelfallaufsicht durch Entscheide des Bundesgerichtes als obere Instanz; es gibt, so habe ich mir sagen lassen, nicht weniger als sieben Kommissionen aus beiden Räten, die Aufsichtstätigkeiten über unsere Gerichte ausüben. Wir sind uns alle einig, dass diese Situation unbefriedigend ist; aber man sollte versuchen, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, sondern eine wirklich differenzierte Lösung zu finden - dies meine letzte Bemerkung.

Ich beantrage Ihnen im Bereich "Behörden und Gerichte" Zustimmung zu den Anträgen, wie Sie sie in der Fahne finden.