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Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-15

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen zuerst einen kurzen Überblick über die Kennzahlen. Das EDI hat Ausgaben von 19,577 Milliarden Franken. Das sind 3,5 Prozent weniger als im Voranschlag des letzten Jahres. 64,5 Prozent davon entfallen auf die Sozialversicherungen, also auf das Bundesamt für Sozialversicherungen, 21,5 Prozent auf den Bildungsbereich, namentlich auf das Staatssekretariat für Bildung und Forschung und die ETH. Wie Sie wissen, ist das Spezielle am EDI, dass 97 Prozent der Ausgaben reine Transferausgaben sind, das heisst, sie gehen direkt an Dritte, eben an Sozialversicherungen, an Bildungs- und Forschungsinstitutionen, an Prämienverbilligungen in die Kantone etc. Im EDI beträgt die aufgehobene Kreditsperre 38,5 Millionen Franken. Das entfällt praktisch alles auf den Bereich Bildung und Forschung; das ist umso erfreulicher, als wir ja in diesem Rat bei der BFI-Botschaft eine Erhöhung um 6 Prozent verlangt haben. Diese wird nun eingehalten. Das Staatssekretariat erhält gemäss der BFI-Botschaft 228 Millionen Franken mehr, und diese 6 Prozent dienen dazu, die verheerende Stop-and-go-Politik der vergangenen Jahre zu stabilisieren und die versprochenen Erhöhungen effektiv auch zu geben, nicht zuletzt deshalb, weil ja auch in diesem Bereich Planungssicherheit herrschen muss. Dieses Versprechen wurde übrigens für die ganze Legislatur abgegeben.

Ein paar Bemerkungen zu einzelnen Ämtern, zuerst zum Bundesamt für Kultur: Sie sehen, dort gibt es einen Antrag zur Filmförderung. Ich werde dann nachher dazu sprechen, wenn der Antrag Gutzwiller begründet worden ist. Die Kommissionsmehrheit hält daran fest, dass der Filmkredit nicht um 5 Millionen Franken erhöht werden soll.

Dann hat es ebenfalls einen Antrag beim Denkmalschutz. Sie erinnern sich vielleicht noch: Wir haben bei der Rechnung im letzten Jahr bereits einen Nachtragskredit in der Höhe von 20 Millionen Franken gesprochen, den die Kantone damals beantragt hatten. Die Finanzkommission in ihrer Mehrheit ist dagegen, dass jetzt nochmals um 10 Millionen Franken aufgestockt wird. Details werde ich dann nach der Begründung des Antrages Maissen ausführen.

Im Bundesamt für Kultur ist noch zu vermerken, dass für das neue Landesmuseum 2 Millionen Franken mehr eingestellt worden sind. Das sind Einrichtungskosten. Das bedeutet aber nicht eine Kostenüberschreitung der gesamten Projektkosten für das neue Landesmuseum, sondern es ist einfach ein Vorbezug, der notwendig wurde.

Zum Bundesamt für Gesundheit: Dort gab es eine Erhöhung um 2,2 Millionen Franken. Das ist eine Auswirkung der Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse: Diese 2,2 Millionen braucht das BAG für die Umsetzungsarbeiten im Lebensmittelbereich.

Dann gibt es einige Erhöhungen im Bundesamt für Sozialversicherungen. Weil dieses Jahr der Teuerungsausgleich gewährt wird, bedeutet das bei den AHV-Renten ein Plus von 396 Millionen Franken, bei den IV-Renten ein Plus von 128 Millionen und bei den Ergänzungsleistungen ein Plus von 131 Millionen.

Dann sind im EDI fünf Nachtragskredite zu genehmigen. Der erste betrifft das Bundesarchiv. Hier geht es um die Papierentsäuerung, und zwar um einen ganz interessanten Fall. Der Vertrag, der mit der entsprechenden Firma abgeschlossen worden ist, ging offenbar von einem reduzierten Mehrwertsteuer-Satz von 2,4 Prozent anstelle von 7,6 Prozent aus. Abklärungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ergaben dann, dass das der zu geringe Prozentsatz war. Jetzt ist eine entsprechende Nachschussforderung fällig, und sie erscheint jetzt im Nachtrag mit 200 000 Franken. Man ist geneigt zu sagen: Manchmal wissen nicht einmal die bundeseigenen Ämter so genau, welcher Satz bei der Mehrwertsteuer nun gilt - und das gilt erst recht für die verschiedenen KMU, die sich damit befassen müssen; das nur in Klammern.

Dann ist ein Nachtragskredit für das Bundesamt für Kultur fällig. Das ist auch ein spezieller Fall. Sie erinnern sich vielleicht: Im letzten Frühjahr gab es einen Raubüberfall auf die Sammlung Bührle in Zürich, und man überprüfte sofort das ganze Sicherheitssystem, unter anderem auch für das Museum Oskar Reinhart, das im Moment umgebaut wird. Man merkte dann, dass man in Bezug auf die Sicherheitsmassnahmen und die Bewachung der Ausstellungsräume während der Renovation nachrüsten muss. Deshalb muss ein Mehrbetrag von 240 000 Franken beantragt werden.

Dann haben wir noch zwei Nachtragskredite im Bundesamt für Sozialversicherungen. Beide haben mit der Umstellung auf den NFA zu tun. Dieser ist im Jahr 2008 in Kraft getreten. Das hat Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen. Die Aufteilung der Ergänzungsleistungen ist jetzt neu geregelt worden. Der Bund bezahlt noch fünf Achtel. Die Parameter zur Ausscheidung dieses Betrages standen erst spät zur Verfügung, sodass jetzt per Nachtragskredit noch Zusätze beantragt werden müssen. Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV handelt es sich um 20 100 000 Franken, bei den Ergänzungsleistungen zur IV um 55 Millionen.

Dann haben wir noch einen Nachtragskredit beim Staatssekretariat für Bildung und Forschung für eine Raummiete von 143 400 Franken für die sogenannten "Schweizer Häuser für wissenschaftlichen und technologischen Austausch" im Ausland. Da hat es auf den 1. Januar 2008 neue Regelungen gegeben. Das konnte erst später anbegehrt werden, sodass das jetzt per Nachtragskredit abgegolten werden muss.

Die Kommission beantragt Ihnen, all diesen Nachträgen zuzustimmen.