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Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-15

Wortprotokoll

Ich unterstütze den Antrag der Minderheit Fetz.

Wenn Sie das Obligationenrecht nehmen und Artikel 678 nachschlagen, sehen Sie dort unter der Marginale "E. Rückerstattung von Leistungen" und dann unter "I. Im Allgemeinen", dass in Absatz 1 vermerkt wird: "Aktionäre und Mitglieder des Verwaltungsrates sowie diesen nahe stehende Personen, die ungerechtfertigt und in bösem Glauben Dividenden, Tantiemen, andere Gewinnanteile oder Bauzinse bezogen haben, sind zur Rückerstattung verpflichtet." In Absatz 2 steht: "Sie sind auch zur Rückerstattung anderer Leistungen der Gesellschaft verpflichtet, soweit diese in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Gegenleistung und zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft stehen." Und jetzt Absatz 3, Herr Kollega Stähelin: "Der Anspruch auf Rückerstattung steht der Gesellschaft und dem Aktionär zu; dieser klagt auf Leistung an die Gesellschaft." Und Absatz 5: "Die Pflicht zur Rückerstattung verjährt fünf Jahre nach Empfang der Leistung."

Was hier fehlt, ist nur die Geschäftsleitung; die können Sie nicht einbinden. Ich wäre Herrn Bundesrat Merz nun wirklich dankbar, auch im Sinn von Frau Kollegin Fetz, wenn er darauf hinwirken würde, dass dieser Artikel angewendet wird. Sonst muss ein Aktionär, dem vielleicht die Mittel fehlen, aber der die Überzeugung hat, dass er eigentlich etwas zugut hat, einen Prozess wagen, den er möglicherweise aus finanziellen Gründen nicht wagen kann. Aber die Gesellschaft hat hier die Möglichkeit, die Rückerstattung zu verlangen. Und wenn man da so davon spricht und sagt: "Ja, sie geben es freiwillig", dann sage ich: "Ja, so freiwillig geben die das nicht!" Ich kann mir jetzt schon vorstellen, dass da Druck gemacht wird, dann wird aber eine Erklärung zwischen Gesellschaft, Geschäftsleitungsmitglied oder Organ abgegeben, dass die Zahlung per saldo aller Ansprüche erfolgt, und dann ist die Sache gefahren.

Wir müssen doch darauf hinwirken, dass Artikel 678 nicht einfach toter Buchstabe bleibt. Ich bin der Meinung, wir machen nichts Böses, wenn wir Artikel 678 OR Nachachtung verschaffen. Dazu haben wir ja die rechtliche Grundlage - dies ganz im Gegensatz zur Meinung von Herrn Kollege Philipp Stähelin, der glaubt, wir hätten gar nichts.