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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-15

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat inzwischen das Massnahmenpaket ebenfalls in der Differenzbereinigung beraten. Die einzige Differenz, die wir hatten, betraf Artikel 2a; das ist die Auflage, dass der Bundesrat auf die UBS einzuwirken habe zwecks Rückforderung unverhältnismässiger Entschädigungen durch die Organe der UBS. Sie kennen das. Der Nationalrat hält daran fest, diesen zusätzlichen Artikel 2a zu streichen, und zwar nun nicht mehr mit Stichentscheid der Präsidentin, sondern mit 102 zu 78 Stimmen - und damit auch deutlich.

Wir haben, wie Sie sich erinnern, Artikel 2a mit Stichentscheid unseres Präsidenten aufgenommen. Heute Nachmittag haben wir uns in der Kommission darüber unterhalten. Wir sind mit 7 zu 1 Stimmen zur Auffassung gelangt, dass wir Ihnen die Streichung beantragen oder, anders ausgedrückt, dass wir uns dem Nationalrat anschliessen wollen. Weshalb?

Wir haben in unserem Rat diesen zusätzlichen Artikel in die Vorlage hineingenommen, nicht zuletzt mit dem Argument, wir wollten dem Bundesrat den Rücken stärken, wenn er darauf hinwirke, dass die Organe der UBS Entschädigungen zurückfordern. Es bleibt aber trotzdem das Faktum, dass rechtlich eigentlich keine Kriterien, keine Anhaltspunkte für die Durchsetzung dieser Bestimmung vorliegen. Sie ist recht eigentlich eine Leerformel geblieben, hier in diesem Rat.

Hinwirken auf etwas, was am Schluss nicht durchgesetzt werden kann, scheint uns nicht der richtige Weg zu sein. Wenn eine Forderung auf Rückerstattung von Entschädigungen gestellt wird, bedeutet das in letzter Konsequenz Durchsetzung vor Gericht. Wir gehen aber davon aus und müssen davon ausgehen, dass diese Entschädigungen schlussendlich auf rechtsgültigen Vereinbarungen, auf Verträgen, basieren. Es dürfte also sehr schwierig werden, und die Chancen scheinen uns nicht wahnsinnig gross zu sein. Nicht zuletzt erscheint auch die Beschränkung auf die letzten fünf Jahre vor Inkrafttreten dieses Beschlusses doch einigermassen willkürlich. Vorher wird offenbar kein Druck ausgeübt, nachher aber schon. Auch das scheint uns nicht sehr sinnvoll zu sein.

Noch etwas anderes hat uns zu unserer Meinung gebracht: Im Effekt dürfte diese Druckausübung dazu führen, dass sich jedes Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrates, welches - ich sage es einmal neutral - eine hohe Entschädigung erhalten hat, siebenmal überlegt, ob es tatsächlich freiwillig etwas rückerstatten soll. Es muss ja damit rechnen, dass diese Rückerstattung, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, dahingehend ausgelegt wird, dass damit quasi ein Schuldbekenntnis verbunden ist. Dieses Mitglied würde damit eigentlich seine prozessuale Stellung schwächen. Der Schuss könnte also geradezu nach hinten losgehen; es könnte nicht mehr damit gerechnet werden, dass Rückforderungen überhaupt Erfolg hätten, respektive es würden kaum mehr solche Beiträge rückerstattet werden.

Das scheint uns also der falsche Weg zu sein. Wir sind deshalb der Auffassung, dass es in dieser Situation sachgerechter sei, wenn wir uns dem Nationalrat anschliessen. Und ein Letztes dazu - wir haben das bereits bei der ersten Lesung hier in unserem Rat festgestellt -: Das bedeutet nicht, dass wir das Verhalten der Betreffenden, diese unverhältnismässigen Entschädigungen, die geflossen sind, in irgendeiner Art und Weise rechtfertigen wollen. Wir gehen einfach davon aus, dass dieser Weg hier nicht geeignet ist, zum Ziel zu führen, sondern das Gegenteil bewirken dürfte.

Wir bitten Sie deshalb, hier auf die Linie des Nationalrates einzuschwenken.