Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-16
Wortprotokoll
Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, drei konkrete Instrumente auszuarbeiten. Alle drei verfolgen das gleiche Ziel, nämlich dass wir in der Schweiz Fortschritte bei der energetischen Gebäudesanierung machen.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die energetische Gebäudesanierung etwas Sinnvolles ist. Solche Sanierungen sind sinnvoll für die Bevölkerung, weil sich damit beträchtliche Kosten sparen lassen. Sie sind sinnvoll für die Umwelt, weil sie die Emissionen senken. Sie sind sinnvoll für die Wirtschaft, weil wir damit Arbeitsplätze schaffen oder erhalten und weil so die Wertschöpfung in der Schweiz bleibt. Und sie sind nicht zuletzt auch sinnvoll für den Wirtschafts- und vor allem den Technologiestandort Schweiz, weil die Technologien im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien die Exportartikel der Zukunft sein könnten oder sogar sein werden. Die Schweiz hat beste Chancen, diese Exportartikel voranzubringen. Allerdings braucht es dazu auch einen Heimmarkt, auf dem diese Produkte angewendet werden können. Im Übrigen ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass energetische Sanierungen nicht nur bauliche Massnahmen beinhalten, sondern zum Beispiel auch die Heiztechnik. Es sind also auch technische Angelegenheiten; das ist wichtig für den Technologiestandort Schweiz.
Nun stellt sich die Frage, ob es für energetische Gebäudesanierungen überhaupt noch zusätzliche Anreize braucht oder ob nicht Wirtschaftlichkeitsüberlegungen heute dazu führen, dass diese Investitionen von alleine gemacht werden. Bei den tiefen Zinsen könnte man ja sagen, es sei jetzt so attraktiv wie selten, Investitionen zu machen. Wir stellen aber fest, dass das Potenzial für energetische Gebäudesanierungen in der Schweiz nicht ausgeschöpft ist, bei Weitem nicht, und zwar weder quantitativ noch qualitativ. Wir haben immer noch viel zu viele Pinselrenovationen. Kommt hinzu, dass gerade für die Vermieterinnen und Vermieter kein wirklicher Anreiz für diese energetischen Sanierungen besteht, weil sie die Energiekosten ja den Mieterinnen und Mietern weiterverrechnen können. Hier braucht es zusätzliche Anreize. Meine Überzeugung ist die, dass die Anreize so zu gestalten sind, dass auch die Qualität der Sanierungen verbessert wird. Damit das geschieht, brauchen wir verschiedene Instrumente. Ich fände es falsch und schade, wenn man die unterschiedlichen Instrumente gegeneinander ausspielen würde. Je nachdem, ob man sich an Eigenheimbesitzer, an Vermieter oder an institutionelle Eigentümer von Liegenschaften wendet, sind eben nicht überall die gleichen Instrumente wirksam.
Eines ist klar, und ich glaube, es ist wichtig, das im Zusammenhang mit dieser Motion zu erwähnen: Primär sind die Kantone für die Gebäude zuständig, deshalb ist die Zusammenarbeit mit den Kantonen hier ganz wichtig. Alle Instrumente, die in der Motion vorgeschlagen werden, müssen zusammen mit den Kantonen umgesetzt werden. Es geht nicht um irgendwelche Kompetenzverschiebungen an den Bund oder Ähnliches. Die Kantone haben Erfahrungen; sie kennen die Globalbeiträge des Bundes - die haben wir gestern erfreulicherweise auf 100 Millionen Franken aufgestockt. Ich glaube, das ist für die Kantone ein wichtiger Anschub.
Die Kantone kennen auch die neuen Mustervorschriften im Energiebereich, die sogenannten Muken. Die sind gut, müssen jetzt aber umgesetzt werden. Die Kantone können und müssen auch die Information über die Sanierungen bei sich behalten respektive so nahe wie möglich bei den potenziellen Investoren ansiedeln. Das läuft häufig sinnvollerweise über die Gemeinden.
Interessant ist es vielleicht noch, einmal die Wirkung von bisherigen kantonalen Förderprogrammen etwas zu analysieren. Ich glaube, die Wirkung ist eindrücklich. Berechnungen vonseiten der Energiedirektoren und des UVEK für das Jahr 2006 haben gezeigt, dass man mit 45 Millionen Franken, die die Kantone als Fördermittel ausbezahlt haben - darin sind 14 Millionen Franken Globalbeitrag des Bundes bereits eingeschlossen -, 237 Millionen Franken an energetischen Investitionen ausgelöst, eine Beschäftigungswirkung von 1400 Personenjahren und eine jährliche Reduktion des CO2-Ausstosses um etwa 77 000 Tonnen erzielt hat. Wenn das jetzt über dreissig Jahre hinweg gerechnet wird - [PAGE 1014] denn diese Investitionen haben ja eine Lebensdauer von ungefähr dreissig Jahren -, dann heisst das, dass man den CO2-Ausstoss für ungefähr 20 Franken um eine Tonne reduzieren konnte. Wenn man das über die Lebensdauer hinweg anschaut, ist das ein guter Preis. Das zeigt auch, dass diese Investitionen im Inland nicht teurer sind, als wenn Sie Zertifikate im Ausland kaufen, aber den klaren Vorteil aufweisen, dass Sie dann eben die Wertschöpfung im Inland haben; Sie haben hier im Inland investiert, Sie haben die Arbeitsplätze und die Steuereinnahmen im Inland. 20 Franken, um den CO2-Ausstoss um eine Tonne zu reduzieren, das ist ein konkurrenzfähiger Preis.
Jetzt noch zur Motion: Die Motion enthält drei konkrete Instrumente. Es sind dies erstens die Verbesserung der Information - etwas, bei dem wir immer wieder feststellen, dass es wesentlich ist, damit eben auch die Qualität stimmt -, zweitens die Einführung einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und drittens gezielte steuerliche Anreize. Diese Ziele entsprechen ja auch den Zielen des Aktionsplanes Energieeffizienz des Bundesrates, den er im Februar 2008 verabschiedet hat. Wir haben hier also Übereinstimmung. Trotzdem beantragt der Bundesrat jetzt die Ablehnung der Motion. Das hat mich etwas erstaunt, wenn ich ehrlich bin. Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ist ja gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten interessant, weil sie die Kasse des Bundeshaushaltes nicht zusätzlich belastet. Der Finanzminister hat zumindest im Nationalrat gezeigt, dass er an einer solchen Lösung auch ein gewisses Interesse hat.
Bei den steuerlichen Anreizen ist uns selbstverständlich klar, dass diese gezielt erfolgen müssen, sonst ist der Mitnahmeeffekt viel zu gross; sie müssten so ausgestaltet sein, dass eben auch die Qualität der Sanierung im Zentrum steht. Die Information zu verbessern ist, wie gesagt, auch im Interesse des Bundesrates, da ziehen wir am gleichen Strick.
Zum Schluss darf man, glaube ich, sagen, dass diese Motion mit einer aussergewöhnlich breiten Unterstützung in unserem Rat zustande gekommen ist. Sie sehen, dass über dreissig Mitglieder unseres Rates diese Motion unterzeichnet haben. Das zeigt auch, dass hier, in diesem Bereich, nicht einfach jeder seine eigene Präferenz verfolgen kann, sondern dass man eben bereit ist, auch Instrumente einzubeziehen, die vielleicht nicht ganz auf der eigenen politischen Linie liegen. Aus meiner Sicht ist diese Motion deshalb Ausdruck davon, dass wir in diesem wichtigen Bereich bereit sind, zusammenzustehen und über Partei- oder andere Grenzen hinweg diesen wichtigen Schritt gemeinsam zu tun. Ich möchte, dass der Bundesrat das zur Kenntnis nimmt. Wir können es uns nicht leisten, dass hier jeder sein eigenes Züglein fährt und auf eigenen Vorstellungen und Präferenzen beharrt.
Ich hoffe, dass wir auf diesem Weg weiterkommen, und bitte Sie, die Motion anzunehmen.