Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-12-16
Wortprotokoll
Wir wechseln vom Strom zur Post.
Zur Ausgangslage: Gemäss Artikel 3 Absatz 3 des Postgesetzes kann der Bundesrat insbesondere unter Berücksichtigung der einschlägigen europäischen Normen weitere Dienstleistungen von den reservierten Diensten ausnehmen oder die Gewichtslimite gemäss Artikel 3 Absatz 1 herabsetzen, wenn die Finanzierung eines ausreichenden Universaldienstes sichergestellt ist. Zurzeit ist diese Gewichtslimite auf 100 Gramm festgelegt.
Der Bundesrat hat im März dieses Jahres ein Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Postgesetzgebung eröffnet. Dabei hat er die völlige Öffnung des Postmarktes in zwei Schritten vorgeschlagen. In einem ersten Schritt will er mit einer Verordnungsänderung die heutige Grenze von 100 auf 50 Gramm reduzieren. Davon wären 13 Prozent der Postsendungen betroffen. Mit diesem Schritt würden insgesamt 25 Prozent des gesamten Postmarktes geöffnet. Vorgesehen war dieser Schritt ursprünglich für den 1. April 2009; infolge von gewissen Rahmenbedingungen soll er nach Entscheid des Bundesrates auf Mitte 2009 vollzogen werden.
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Totalrevision des Postgesetzes waren die Meinungen über dieses Vorgehen geteilt, der Vorschlag und die Vorgehensweise des Bundesrates waren umstritten. Nebst den grundsätzlichen Gegnern einer Marktöffnung gab es weitere Vernehmlassungsteilnehmer, denen das Tempo und das vorgeschlagene Verfahren nicht zusagten. Unter anderem wurde argumentiert, die Marktöffnungsschritte sollten durch das Parlament und nicht durch den Bundesrat beschlossen werden. Die politischen Chancen, in einer Referendumsabstimmung über die Totalrevision des Postgesetzes zu reüssieren, würden damit erhöht.
Unsere Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen liess sich am 18. August 2008 durch den Generalsekretär des UVEK über den vom Bundesrat geplanten vorzeitigen Öffnungsschritt orientieren, die Limite von 100 auf 50 Gramm zu senken.
Sowohl unsere Kommission als auch unsere Schwesterkommission im Nationalrat haben sich - wenn auch mit einem knappen Stimmenverhältnis - gegen die vorzeitige Öffnung mit diesem Teilschritt ausgesprochen. Dabei hat sich die Kommission - das muss gesagt werden - nicht gegen eine Öffnung des Postmarktes ausgesprochen. Vielmehr hat sie in Anbetracht des mutmasslichen Referendums bei der Totalrevision des Postgesetzes den Weg der Vorsicht beschritten.
Wenn wir den Markt dereinst öffnen, dann müssen wir - und nicht die Economiesuisse, wie sie uns das in ihrem Schreiben mitteilte - den Bürgerinnen und Bürgern erklären, wie man gleichzeitig sicherstellen will, dass die Grundversorgung zu akzeptablen Preisen sichergestellt werden kann. Das muss hier mit Nachdruck gesagt werden, weil insbesondere Zuschriften aus Wirtschaftskreisen uns hier falsch interpretieren. Ich erinnere nur an die Volksinitiative "Postdienste für alle" mit ihren weiter reichenden Forderungen, die im September 2004 sehr knapp - ich erinnere Sie daran: mit 50,2 Prozent der Stimmen! - abgelehnt wurde. Unser Entscheid war deshalb geleitet von Vor- und Weitsicht sowie dem Wissen um die Sensibilität demokratischer Entscheide bei der Thematik der Grundversorgung mit öffentlichen Leistungen.
Die Tatsache, dass mit dem Öffnungsschritt gerade einmal zusätzliche 13 Prozent des Postmarktes geöffnet werden, kann sowohl für die Gegner als auch für die Befürworter als Argumentationshilfe verwendet werden. Befürworter werden sagen, das sei ja nur ein kleiner und auch ein verkraftbarer Schritt, der kaum zusätzliche Anbieter auf den Postmarkt rufen werde. Gegner wiederum werden ebenso sagen, dass demzufolge dieser Schritt ja gar nichts bringe, hingegen nehme er einen Manövrierraum in der Umsetzung des zu revidierenden Postgesetzes weg.
Zudem wurde in unserer Kommission darauf hingewiesen, dass mit dem nächsten Öffnungsschritt gleichzeitig auch die Instrumente der Postregulation und ihrer Behörde verbessert werden müssen. Das ist übrigens auch die Meinung der Post selbst, die sich einer Öffnung nicht verschliesst, aber die entsprechenden Rahmenbedingungen für diesen Grundversorgungsauftrag angepasst haben will.
Wenn man das eine tut, soll man das andere gleichzeitig auch vollziehen, zumal immer wieder der Vergleich mit der EU gemacht wird. So hat unsere Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen darauf hingewiesen, dass wir wahrscheinlich dem vorgezeigten Schritt unserer europäischen Nachbarländer folgen müssen, dass es aber an uns liegt, das Tempo und insbesondere die Begleitinstrumente festzulegen.
Ein letztes Argument für diese Motion: Bereits bei der Konsultation in den beiden Kommissionen war diese Thematik Bestandteil der Legislaturplanung. Dort haben wir mit 22 zu 18 Stimmen die Streichung einer entsprechenden, vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmung beschlossen. Ich erinnere an das Votum meines Ratskollegen Theo Maissen, der dort auf die Zusammenhänge zwischen flächendeckender postalischer Grundversorgung und den gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen hingewiesen hat.
Wenn sich unser Rat im Rahmen der Legislaturplanung gegen diesen vorgezogenen Öffnungsschritt ausgesprochen hat; wenn die beiden zuständigen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates im Hinblick auf die dem Volk nicht leicht zu erklärende Postgesetzrevision zur Vorsicht in Bezug auf das Tempo der Umsetzung mahnen; wenn sich die Post selbst der Öffnung zwar nicht verwehrt, aber diesen Schritt mit besseren Rahmenbedingungen vollziehen will; wenn weder von der EU noch von einer anderen internationalen Organisation, wie etwa der WTO, her ein Handlungsdruck besteht; wenn im Lichte der Finanzen die Post aus dem Gewinn doch einen erheblichen Beitrag an die Bundeskasse abliefert, so ist es für die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen Ihres Rates nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat diesen Schritt jetzt durchzwängen will.
Dem Bundesrat sei auch gesagt, dass er dereinst wieder mit uns zusammen bei einer Volksabstimmung über das Postgesetz vor das Volk treten muss. Das sei ihm auch gesagt, wenn er entgegen dem Willen der zuständigen Kommissionen oder auch des Ständerates in seiner ihm zustehenden Kompetenz diesen Schritt macht.
In diesem Sinne - auch geleitet von der Weitsicht im Hinblick auf eine weitere Öffnung des Postmarktes und im Hinblick [PAGE 1008] darauf, dass wir mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Referendum zu bestehen haben werden - bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.