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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-17

Wortprotokoll

Ich weiss nicht, wie oft ich noch sagen soll, dass dieses Thema meine Priorität ist. Es wird immer wieder gesagt: Es kommt nicht. Das stimmt so nicht. Wir haben in der Steuerpolitik klar definiert, welches die einzelnen Schritte sind. Der erste Schritt war, dass man die Sofortmassnahmen im Besteuerungsbereich von Ehepaaren und Zweiverdiener-Ehepaaren beschlossen hat. Diese sind umgesetzt, sie laufen jetzt; es geht um 600 Millionen Franken.

Im Februar/März dieses Jahres kam die Unternehmenssteuerreform. Am gleichen Tag, als die Volksabstimmung stattfand, habe ich zwei Arbeitsgruppen eingesetzt. Die eine befasst sich mit der Besteuerung von Familien mit Kindern, die andere mit einer weiteren Unternehmenssteuerreform für später. Es war immer klar, dass die Priorität bei der Familienbesteuerung liegt. Ich werde auch nicht zögern, das Projekt Unternehmensbesteuerung nicht vor der zweiten Jahreshälfte des nächsten Jahres überhaupt zu lancieren. Dort gehen nämlich die Meinungen sehr stark auseinander. Die Unternehmensbesteuerung hat sehr viele Facetten; es wird ein schwieriges Unterfangen sein, dort ein Paket zu schnüren. Ich mache mir nichts vor; das wird sehr problematisch sein.

Anders ist es bei der Familienbesteuerung. Wir haben im Laufe des Sommers intern 16 Varianten geprüft. Unter diesen Varianten befindet sich auch die Einführung eines Kindertarifs. Der Bundesrat will diese Vorlage im Januar 2009 herausgeben; dazu gehören beide Varianten: ein Kindertarif oder zusätzliche Abzüge.

Ich hatte nur folgendes Bedenken - jetzt komme ich zur Motion; ich bitte hier noch um eine Interpretation Ihrerseits -: Wenn Sie diese Motion annehmen und nachher sagen, diese Reform sei eine Tarifreform, dann bin ich dagegen. Dann ziehen Sie der ganzen Reform bereits am Anfang die Zähne, dann haben wir nur noch einen Weg. Es gibt auch andere Möglichkeiten als über den Tarif; es gäbe vielleicht sogar die Möglichkeit einer Kombination zwischen Abzug und Tarif. Das verbauen Sie alles, wenn Sie diese Motion annehmen.

Ich bin mit dem Inhalt der Motion einverstanden. Ich versichere Ihnen, dass wir eine solche Variante intern schon geprüft haben. Sie werden Sie im kommenden Januar auch sehen. Aber wenn das der Weg ist, der alles andere ausschliesst, dann halte ich dies für einen Schnellschuss. Es wäre schade, wenn wir uns jetzt auf der Zielgeraden noch so einengen würden.

Wenn uns aber die Motion für den Januar mit ins Gepäck gegeben wird, wenn das die inhaltliche Interpretation ist, bin ich damit selbstverständlich einverstanden. Der Kindertarif muss dann definiert werden; es gibt nämlich bestimmte Formen des Kindertarifs, deren Gestaltung verfassungswidrig ist. Das muss verhindert werden. Deshalb gilt es, diese Dinge abzuklären. Wir sind eigentlich so weit, dass wir sagen können, in welchem Bereich Abzüge verfassungskonform sind und wo sie wegen der horizontalen Steuergerechtigkeit nicht verfassungskonform sind. Das sind ja Kriterien, über die wir uns nicht hinwegsetzen können und wollen.

Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen - nicht vom Inhalt her, ich muss es noch einmal sagen, sondern einfach, weil damit nicht der Auftrag verbunden werden sollte, ausschliesslich diese Tariflinie zu verfolgen. Deshalb gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie entscheiden sich dafür - dann muss der Bundesrat halt vielleicht sagen: Gut, das ist eine Motion, wir haben gewissermassen noch eine eigene "Motion" und setzen diese daneben -; oder dann wird mir gesagt, dass man einverstanden ist, diese Motion als einen Teil des Projektes zu betrachten, so, wie wir es ohnehin vorgesehen haben.