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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-17

Wortprotokoll

Ich habe jetzt dieser Diskussion entnommen, dass nicht ganz klar ist, um was es geht. Gegenstand dieser Motion ist das Revisionsaufsichtsgesetz, nur das Revisionsaufsichtsgesetz. Gesprochen wurde aber mehrheitlich nicht über das Revisionsaufsichtsgesetz, sondern über das Revisionsrecht - Kollege David! Das Revisionsrecht ist nicht Gegenstand des Revisionsaufsichtsgesetzes, das haben wir als Zusatzvorlage zusammen mit dem GmbH-Recht revidiert. Der Bundesrat hat eine zweite Botschaft an das GmbH-Recht angehängt, und dann haben wir dieses Revisionsrecht revidiert.

Jetzt komme ich zum Punkt: Das betrifft die Schwellenwerte in Bezug auf die ordentliche Revision oder auf die "Revision light", sage ich jetzt einmal. Das haben wir dort eingeführt, und das hat auch nichts - Entschuldigung - mit dem Justizminister zu tun, sondern wir haben das in unserer Kommission sehr intensiv diskutiert: Sind diese Schwellenwerte richtig, oder sind sie nicht richtig? In der Tat, Kollege Büttiker, die Frage - da bin ich auch der Meinung - müssen wir uns stellen, ob da richtig entschieden worden ist.

Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt: Buchführungsrecht, Buchführungspflicht sind auch Gegenstand der Aktienrechtsrevision. Dort werden dieselben Schwellenwerte in Bezug auf die Buchführungspflicht wieder aufgenommen. Ich bin der Meinung, dass wir ohne Motion, ohne irgendetwas diese Frage der Schwellenwerte wiederaufnehmen müssen, weil diese in der Buchführungsregelung und in der Revisionsregelung kongruent sein müssen. Dort haben wir Gelegenheit, das zu tun, aber wir dürfen das jetzt nicht durcheinandermischen. Gegenstand dieser Motion ist, wie gesagt, das Revisionsaufsichtsgesetz. Das mussten wir erlassen, um eben diesen Revisionsfirmen auch gesetzliche Vorgaben zu geben. Aber das hat nichts mit dem Revisionsrecht und dem Buchführungsrecht zu tun. Das wollte ich hier noch der Klarheit halber deponieren.

Ich bin Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, ich gehe davon aus, dass wir diese Fragen dann im Rahmen der Revision der Buchführungspflicht eingehend behandeln werden. Aber mit dieser Motion steuern Sie nicht das an, was Sie meinen, sondern das ist etwas anderes.