Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-17
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen aus drei Gründen Nichteintreten auf dieses Geschäft: Erstens ist es aus meiner Sicht der vollkommen falsche Zeitpunkt für die Einführung einer Ergänzungsregel zur Schuldenbremse. Zweitens haben wir noch zu wenig Erfahrung mit der bestehenden Schuldenbremse, weil wir sie noch nicht über einen ganzen Konjunkturzyklus hinweg erlebt haben. Und drittens bin ich dagegen, dass das Parlament einen weiteren Abbau seiner Budgethoheit vornimmt.
Zum ersten Grund eine etwas ausführlichere Erklärung: Auch der Kommissionspräsident hat es erwähnt, wir stehen kurz vor einer grossen Rezession und mitten in einer Finanzkrise. Das ist der denkbar ungünstigste Zeitpunkt für die Einführung einer neuen, einengenden Regel in der Finanzpolitik. Stellen Sie sich mal die Auswirkungen vor, wenn diese Ergänzungsregel für das 6 Milliarden Franken schwere UBS-Rettungspaket schon gegolten hätte. Ich weiss, dass es noch nicht gilt, aber wir können es als Beispiel nehmen. Wir müssten im Worst Case - ich nehme jetzt wirklich den allerschlechtesten der schlechten Fälle an - jedes Jahr 1 Milliarde Franken im ordentlichen Haushalt amortisieren. Dazu kämen dann noch die prognostizierten Mindererträge, die in einer Wirtschaftskrise immer da sind. Das hiesse, wir müssten bei den Ausgaben mindestens 2 Milliarden Franken pro Jahr einsparen oder uns weiter verschulden - das kann ja nicht der Sinn dieser Übung sein. Es ist klar, dass diese Regel in Notsituationen nicht gilt und dass sie flexibel ist. Wir müssen uns daher bewusst sein, dass wir hier einfach ein Schönwetterprogramm beschliessen, bei dem alle die Verschuldungsmassnahmen, die man aufgrund von speziellen Notsituationen treffen muss, ausgenommen sind. Ja, wofür brauchen wir die Ergänzungsregel dann noch?
Besonders gefährdet sind aus meiner Sicht die langfristigen Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen, z. B. über den FinöV-Fonds. Dort wären wir auch gezwungen, relativ rasch zu amortisieren. Sie wissen selber, dass dort milliardenschwere Projekte geplant sind, die selbstverständlich eine sehr viel längere Frist als die vorgesehenen sechs Jahre brauchen.
Zum zweiten Grund: Wir haben bei der geltenden Schuldenbremse noch keine Erfahrung über einen ganzen Konjunkturzyklus hinweg. Wir machen diese Erfahrung jetzt, indem wir zum ersten Mal erleben, was sie bedeutet, welche Auswirkungen sie praktisch - eben nicht nur theoretisch, sondern praktisch - in einer Rezession hat, wie sie sich auswirken wird. Zudem ist eine neue Regel zurzeit alles andere als eine Notwendigkeit. Der Bundeshaushalt steht gut da, das strukturelle Defizit haben wir bewältigt, die Situation unserer Bundesfinanzen entspricht den Maastricht-Kriterien. Es gibt also keinen aktuellen Grund, um jetzt eine neue Finanzregel einzuführen.
Dann noch ein Wort zur Begründung des Bundesrates in seiner Botschaft - auch der Kommissionssprecher hat dies jetzt genannt -: Das Hauptmotiv zur Einführung einer Ergänzungsregel ist mit dem wachsenden Schuldenanstieg der vergangenen Jahre begründet. Welche konkreten neuen Schulden wurden in den letzten fünfzehn Jahren gemacht? Da muss man schon noch einmal Klartext reden. Es hat sich jetzt eingebürgert zu sagen, dass wir in den Neunzigerjahren einen enormen Schuldenanstieg hatten. Was waren das für Schulden? Die Ausgliederung und Ausfinanzierung der [PAGE 1018] Pensionskassen und die Entschuldungsmassnahmen für die SBB im Rahmen der Bahnreform haben einen gewaltigen Schuldenberg produziert. Doch das sind überhaupt keine neuen Schulden. Diese bestehen nämlich seit Jahrzehnten. Man hat einfach politisch beschlossen, mehr Transparenz bezüglich der Verpflichtungen des Bundes zu schaffen. Hätte man das schon in den Sechzigerjahren gemacht, hätten wir gesehen, dass wir damals schon so hohe Schulden hatten. Das ist eine ganz einfache Erklärung. Man weist die Schulden heute anders aus, aber es gehört zur Abteilung der Mythen zu sagen, wir hätten in den Neunzigerjahren einen riesigen zusätzlichen Schuldenberg gehabt. Wir haben damals Schulden in Bezug auf strukturelle Positionen gemacht, aber diese haben wir in den letzten Jahren wieder korrigiert. Das heisst, ich sehe keine Veranlassung, aufgrund der Situation des Bundeshaushaltes diese Regel einzuführen.
Zum dritten Grund, den ich erwähnt habe: Ich sehe auch keine Veranlassung, die Kompetenz des Bundesrates und des Parlamentes noch mehr einzuschränken. Am Schluss haben wir eine total regelgebundene Finanzpolitik. Etwas pointiert ausgedrückt: Dann kann Bundesrat Merz einfach alle Zahlen in die regelgebundene Software eingeben, Herr Siegenthaler druckt sie aus, und wir nicken sie ab. Für mich ist und bleibt die Finanzpolitik eine zentrale politische Aufgabe unseres Parlamentes. Ich habe manchmal den leisen Verdacht, wer jetzt noch zusätzlich eine technokratische Schuldenbremsregel will, der sagt eigentlich implizit, dass er als Parlamentarier seine Verantwortung bezüglich der Bundesfinanzen nicht selber wahrnehmen kann. Ich für mich bin überzeugt, ich kann das ohne diese Ergänzungsregel.
Fazit: Es gibt keinen Grund für eine neue Regel, und es ist der kreuzfalsche Moment, diese im jetzigen Zeitpunkt einzuführen. Wir stehen am Anfang einer Wirtschaftskrise von nie gekanntem Ausmass. Wir wissen heute noch nicht, welche Massnahmen diese dann erfordern wird. Ein Mittel, das in Schönwetterperioden greift, können wir dann immer noch machen, wenn die Schönwetterperiode wieder kommt.
Darum bitte ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten.