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Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-18

Wortprotokoll

Bevor ich inhaltlich zu meiner Motion etwas sage, möchte ich zuerst etwas zur Wortwahl sagen. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, "die kalkulatorischen kantonalen Krankenkassenreserven bis 2012 ausgleichen zu lassen". Das ist der Stein des Anstosses: das Wort "ausgleichen".

Der Bundesrat unterscheidet nämlich in der Beantwortung dieser Motion scharf zwischen dem Angleich und dem Ausgleich der kantonalen Reserven. Die Betonung lege ich dabei nicht auf die Wörter "Angleich" und "Ausgleich", sondern auf die Wörter "diese Motion". Mir ist selbstverständlich klar, dass ein rückwirkender Ausgleich der kalkulatorischen kantonalen Reserven nicht möglich ist, auch wenn das für die Prämienzahler und Prämienzahlerinnen meines Kantons vielleicht interessant wäre. Es geht mir bei dieser Motion ausschliesslich um den Angleich, also um einen Prozess, an dessen Ende die Reserven überall, umgangssprachlich ausgedrückt, ausgeglichen vorhanden sind.

Der Bundesrat stellt sich ja auf den Standpunkt, der Ausgleich sei unmöglich, der Angleich indessen auf gutem Weg, und weil er den Ausgleich ablehnt, ist er gegen die Motion. Dazu möchte ich einige Bemerkungen machen.

Die erste Bemerkung ist eine Bitte an Kollege Stadler als Präsident der Subkommission der deutschen Sprache der Redaktionskommission. Ich bitte ihn, etwas dazu zu sagen und zu beurteilen, ob man die Motion so behandeln kann, als würde überall das Wort "Angleich" statt "Ausgleich" stehen. Die Redaktionskommission kann die Wortwahl entsprechend anpassen oder, wenn Ihnen das lieber ist, angleichen. Im Vertragsrecht ist ja das Gemeinte massgeblich. In dieser Motion ist gemeint: Angleich der kalkulatorischen kantonalen Reserven.

Nun stellt Sie sich natürlich die Frage, wie ich auf die Wortwahl in der Motion gekommen bin. Es hat dies einen einfachen Grund: In der Antwort vom 3. September 2008 auf meine Interpellation 08.3305, "Transparenz bei den kantonalen Reservequoten der Krankenkassen", hat der Bundesrat selbst zwei Mal das Wort "Ausgleich" verwendet, wo wir heute, mit geschärftem Blick, das Wort "Angleich" verwenden würden. Deshalb hatte ich keine Möglichkeit, auf diese scharfe Trennung einzugehen. Ich zitiere die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation: "Der Prozess des Ausgleichs (der kalkulatorischen kantonalen Reserven) hat somit erst begonnen." Ein zweites Zitat: "Die Geschäftsleitungen sind aufgefordert worden, im Juli 2008 dem BAG ihre Strategie zur Umsetzung des geforderten Ausgleichs der kantonalen Reserven zu unterbreiten." Sie sehen also, auch der Bundesrat hat dieses deutsche Wort mit einem anderen verwechselt. Wenn Sie nun die Begründung meiner Motion lesen, sehen Sie, dass ich mich auf die bundesrätliche Antwort und auf ihre uneinheitliche Terminologie gestützt habe und keinen Augenblick einen eigentlichen Ausgleich oder eine völlige Gleichheit der kantonalen Reserven vor Augen hatte. Kurz: Ich verlange mit der Motion einen Angleich der kalkulatorischen kantonalen Krankenkassenreserven.

Ich will Ihnen auch sagen, weshalb ich das tue; das ist jetzt der inhaltliche Teil meines Votums: Das KVG schreibt den Versicherern in Artikel 61 vor, schweizweit eine einheitliche Prämie zu erheben. Ausnahmen im Sinne von kantonal und regional unterschiedlichen Prämien sind nur zulässig, soweit sie den kantonal und regional ausgewiesenen Kostenunterschieden entsprechen. Auch das steht in Artikel 61 KVG. Wäre diesem Grundsatz in der Vergangenheit nachgelebt worden, gäbe es die heutige, unbefriedigende Situation, dass sich die kalkulatorischen Krankenkassenprämien in den Kantonen derart stark unterscheiden, nicht. Die unterschiedlichen Prämien spiegeln also die gemäss Gesetz vorausgesetzten ausgewiesenen Kostenunterschiede nicht.

Ich bitte Sie daher: Wenn Kollege Stadler sagt, man könne das Wort nicht so übernehmen, denn "Angleich" sei nun einmal nicht "Ausgleich", dann werde ich die Motion zurückziehen und sie mit dem Wort "Angleich" neu einreichen. Wenn Kollege Stadler aber sagt, es sei möglich, dann lasse ich es so stehen.

Für mich ist es wichtig, dass der Bundesrat verpflichtet wird, den Angleich bis 2012 effektiv zu machen. Ich weiss, er will es tun; ich weiss, er ist daran. Aber er hat es schon 2005 in der Antwort auf meine Interpellation 05.3695 versprochen [PAGE 1051] und ist zu wenig schnell vorangegangen. Darum möchte ich, dass er dazu verpflichtet wird, das bis 2012 gemacht zu haben.