Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-18
Wortprotokoll
Wir haben heute die Vorlage des Bundesrates zur Vertragsfreiheit im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, den entsprechenden Antrag der Kommission auf Nichteintreten sowie jetzt neu den Antrag Diener auf Rückweisung an die Kommission zu beraten.
Ich möchte doch noch einmal kurz zurückblenden: Die Bundesratsvorlage, die den Vertragszwang generell durch Vertragsfreiheit ablösen wollte, ging der Kommission zu weit. Zu brüsk, hiess es damals, wäre der Umstieg vom totalen Vertragszwang zur totalen Vertragsfreiheit. Die Kommission hat jedoch immer gesagt - ich habe das als Präsidentin der Kommission zweimal hier in diesem Rat vertreten -, dass sie eine Ablösung des Zulassungsstopps wolle, die in Richtung Vertragsfreiheit gehe. Der Status quo ist unhaltbar; ich denke, da sind wir uns alle einig.
Mit dem Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage, ohne eine Antwort auf die Frage "Was denn sonst?" zu haben, stehen wir nach meiner Meinung jetzt vor einem Scherbenhaufen. Wir können den Zulassungsstopp nicht noch einmal einbringen. Für mich kommt aber der Ersatz durch staatliche Planung auch im ambulanten Bereich ebenso wenig infrage. Beides wäre für mich eine Bankrotterklärung der Politik, und das darf, kann und muss auch nicht sein. Dabei hat es im Nachgang zur Volksabstimmung vom Juni 2008 ausgesehen, als fände eine austarierte, kluge Vorlage, welche die tatsächlichen, nicht die politisch motivierten Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt, in der ständerätlichen Kommission eine Mehrheit; Sie haben es vom Präsidenten der Kommission gehört. Ja, sogar der Branchenverband der Versicherer hat sich damals dafür ausgesprochen. Ich spreche vom dualen Modell, welches es möglich macht, die Handlungsspielräume zu erweitern, den Vertragszwang zu lockern, wettbewerbliche Elemente zu stärken und Verzerrungen zu beseitigen, ohne die bestehende Situation völlig über den Haufen zu werfen.
Neben der OKP sollte ein Wahlmodell das Angebot im Managed-Care-Bereich öffnen und erweitern. Es sollte Platz geschaffen werden für innovative Praxisgemeinschaften, Netzwerke, Leistungserbringergruppen, die gemeinsam mit Versicherern auf Vertragsbasis neue, kosteneffektivere Angebote auf den Gesundheitsmarkt bringen wollen. Im Rahmen dieses Wahlmodells wäre es möglich, ähnlich wie es der Bundesrat bei seiner Managed-Care-Vorlage auch vorgesehen hat, über den Leistungskatalog nach KVG hinauszugehen. Damit böten sich für Versicherer wie Leistungserbringer Chancen, und das zum Wohle der Patienten und der Prämienzahlenden.
Ich habe das Gefühl, das KVG sei zu einer Spielwiese der Interessengruppen geworden. - Ich habe keine Interessen darzulegen, ich bin im Gesundheitswesen nirgends eingebunden. - Als Spielwiese der Interessen eignet sich das KVG aber in keiner Art und Weise. Wir alle bezahlen letztlich in Form stets wachsender Versicherungsprämien und stets steigender Gesundheitskosten einen deutlich zu hohen Preis. Es ist zwar gelungen, in den letzten drei Jahren den Prämienanstieg tiefer zu halten als auch schon. Die Frage nach dem Preis dafür wird sich aber in Kürze stellen; das hat auch Frau Kollegin Diener dargelegt. Denn die Finanzkrise wird auch vor den Reserven der Krankenversicherer nicht Halt machen. Es ist deshalb höchste Zeit, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen, damit unser Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Sicherung der Qualität kosteneffektiver wird.
Wir hören von allen Seiten die Beteuerung, es müsse sich etwas ändern. Nur darf es nie die eigene Position betreffen. In unserem System, so habe ich das Gefühl, haben sich alle gut eingerichtet, zurückgezogen in gleichsam ökologischen Nischen profitiert jeder auf seine Weise von den Unvollkommenheiten des geltenden Systems. Nochmals: Ein duales Modell würde aus meiner Sicht eben vielen dienen, zuallererst und wohl am meisten den Versicherten. Sie hätten nicht nur den Vorteil, zwischen der heutigen Grundversicherung und dem Wahlmodell entscheiden zu können, sondern sie könnten auch innerhalb der Wahlmodelle das auf sie am besten zugeschnittene wählen. Sie behielten den Anspruch, innerhalb definierter Zeiträume die Versicherungsform zu wechseln, und sie könnten im Rahmen der sozialen Krankenversicherung diejenigen Leistungen bei freier Arztwahl zusätzlich erhalten, die sie wirklich wollen und auch bezahlen können.
Wir brauchen zudem - und ich bin mir ganz sicher, dass das für viele ein Stein des Anstosses ist - eine Erweiterung des Risikoausgleichs durch Einbezug des Gesundheitszustands. Wir müssen der Demografie und der Entwicklung der Medizin endlich Rechnung tragen. Chronischkranke lassen sich längst ambulant stabil einstellen, nur hat niemand ein Interesse daran, dies auch wirklich zu tun, wenn diese Kranken im Risikoausgleich nicht berücksichtigt sind. Hier treffen sich die Interessen der Patienten, der Ärzte und der Versicherer. Ausserdem muss, wer den Risikoausgleich um den Gesundheitszustand der Patienten erweitern will, für den dualen Weg einstehen: Es ist das einzige Modell, in dem das vorgesehen und mit den übrigen Massnahmen abgestützt ist. Nicht einmal das FMH/GDK-Modell nimmt dieses zentrale Anliegen der Ärzte auf. Ich betone: Es ist ein Anliegen der Ärzte; Sie konnten das in der letzten Zeit verschiedentlich in den Zeitungen lesen.
Wir haben einfach keine Zeit, endlos mit den Ärzten, den Kantonen, den Versicherern und den Vertretern im Parlament hin und her zu diskutieren und uns im Detail zu verlieren. Es wäre falsch, wenn ich nach fast drei Legislaturen in der SGK resignieren würde und weitere Providurien installieren würde. Wir stehen den Versicherten, den Patienten und den engagierten, tüchtigen Leistungserbringern und Versicherern gegenüber im Wort, den Zulassungsstopp auslaufen zu lassen und durch eine zukunftsgerichtete Lösung zu ersetzen. Deshalb werde ich noch heute eine Motion einreichen, mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, sich des Themas endlich anzunehmen, falls Sie hier im Rat dem Rückweisungsantrag nicht zustimmen.
Weshalb unterstütze ich den Rückweisungsantrag Diener? Es ist für mich eine Bankrotterklärung, wenn wir in der SGK und hier in diesem Rat keine Lösung finden. In diesem Sinn bitte ich Sie, den Antrag Diener auf Rückweisung an die Kommission zu unterstützen.