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Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-15

Wortprotokoll

Herr Bortoluzzi ist ein alter und notorischer Gegner der Sozialcharta. Es geht aber heute nicht um eine Debatte in der Sache. Es geht nicht darum, für oder gegen die Sozialcharta Stellung zu nehmen, sondern es geht darum, einen Verfahrensentscheid zu treffen und die Frist zur Behandlung zu verlängern. Dieser Verfahrensentscheid sollte nicht mit der Debatte in der Sache verwechselt werden.

Die klare Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine Fristverlängerung nötig ist, um die offenen Fragen im Zusammenhang mit der Sozialcharta zu klären. Der Rat hat 1996 auf Antrag der CVP-Fraktion entschieden, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, um zwei Fragen zu prüfen. Die eine Frage betraf das Streikrecht, die andere den Artikel über die Wanderarbeitnehmer. Bei beiden Fragen hat es wichtige Entwicklungen gegeben, die eine Ratifikation ermöglichen sollten. Aber die Kommission wird das noch im Detail prüfen und Ihnen dann einen entsprechenden Antrag zukommen lassen.

Eine kleine inhaltliche Bemerkung: Die Sozialcharta ist zusammen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention die grundlegende Grundrechtskodifikation des Europarates, die Basis der Grundrechtsprechung der europäischen Organe. 41 Staaten zählt der Europarat inzwischen zu seinen Mitgliedern. Von diesen haben, neben der Schweiz, ausschliesslich folgende Länder diese Charta bis heute noch nicht ratifiziert: Albanien, Andorra, Georgien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Moldawien, Russland, San Marino, Mazedonien und die Ukraine. Das sind die Länder, die bis heute nicht ratifiziert haben. Es ist offensichtlich, dass die Schweiz nicht in das Umfeld dieser Staaten gehört.

Das wird aber dann die Debatte in der Sache sein. Heute geht es um den Verfahrensentscheid. Die Kommission hat an ihrer letzten Sitzung beschlossen, vom Gesamtbundesrat eine Stellungnahme einzuholen, wie er die Ausgangslage in dieser Frage, die die Aussenpolitik der Schweiz betrifft, beurteilt. Der Bundesrat soll eine Stellungnahme gegenüber der Kommission abgeben. Wenn diese Stellungnahme und die Aufarbeitung der Situation bezüglich der Weiterentwicklung der Sozialcharta seit den letzten Entscheidungen in der Kommission vorliegen, werden wir Ihnen einen neuen Bericht vorlegen, und dann kann in der Sache selber entschieden werden.

Heute bitte ich Sie, den Verfahrensentscheid zu treffen und diesen nicht mit dem Entscheid in der Sache zu verwechseln.