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Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-02

Wortprotokoll

Ich weiss nicht, ob es Zufall ist, dass jetzt schon der vierte Zürcher in Serie zu Ihnen spricht. Frau Riklin hat sich für diesen Minderheitsantrag ausgesprochen, alle anderen dagegen. Ich schliesse mich den Gegnern an.

In diesem Gesetz finden Sie in Artikel 6 Absatz 2 unter den Buchstaben a bis d die Kriterien, die der Bund bei einer Förderung anwenden soll. Ich bitte Sie, sich das noch einmal anzuschauen. Wenn Sie hier den Anträgen der Minderheit Riklin Kathy folgen würden, würden Sie zusätzlich zu dem, was nach den dortigen Kriterien gefördert wird, der Förderung von allem anderen, was man in diesem Land auch noch wichtig finden könnte, Tür und Tor öffnen. Was man in diesem Land wichtig findet, ist in den Artikeln 14a und 14b nämlich nicht geregelt. Lesen Sie das ruhig einmal durch. Dort wird von "bedeutenden Anlässen" gesprochen und davon, der Bund könne Investitionen und Betrieb unterstützen usw.

Es sollte Sie ausserdem misstrauisch stimmen, wenn Sie mit den Kantonen und den Gemeinden sprechen. Die Kantone haben gesagt, sie hätten sich schon lange auf die "Leuchttürme" geeinigt - allerdings kennt keiner von uns diese Liste. Vielleicht ist es daher die gleiche Einigkeit, wie wir sie bei der Transplantationsmedizin schon einmal hatten: Sobald die Sache publik wird, beginnt die Diskussion und geht die Uneinigkeit los.

Ein weiterer Punkt, der klar gegen diese Anträge spricht, ist der, dass in den nationalen "Leuchttürmen" ja die etablierten Künstler sind. Herr Vischer hat das in seinem Votum bereits angetönt, ich möchte es jetzt noch etwas verschärft bringen. Tatsächlich führen im Zürcher Opernhaus vermutlich die besten Sänger der Welt Opern auf. Wenn Sie aber schauen, wo Opern neu entwickelt werden, wo in der Opernmusik kulturell etwas geschieht, dann sehen sie, dass das [PAGE 9] nicht in Zürich ist. Diese Risiken kann man mit den grossen Sponsorengeldern dort gar nicht eingehen. Wir brauchen jedoch nicht das Etablierte zu fördern, sondern müssen schauen, dass Neues aufkommt.

Dem kann man anfügen, dass wir die Artikel 14a und 14b auch nicht brauchen, wie wir erkennen, wenn wir uns das Ganze im Hinblick auf die Geldmengen überlegen. Kantone und Gemeinden geben für kulturelle Aktivitäten zusammen etwa 1,4 Milliarden Franken aus. Wenn man die Privaten dazuzählt, kommt man auf gut und gerne 2 Milliarden. Der Bereich der Förderung liegt beim Bund bei rund 30 Millionen Franken. Wenn Sie auch nur einen oder zwei "Leuchttürme" fördern wollten, würden Sie schon das ganze Budget sprengen. Wenn Sie also diesen Artikeln zustimmen, werden sie entweder toter Buchstabe bleiben, weil es kein Geld gibt, oder Sie müssen bei der Budgetdebatte einer Erhöhung um mindestens 30 oder 40 Millionen Franken zustimmen, und das wird ja wohl kaum gewünscht.

Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas bemerken: Wenn Sie die hervorragenden Kulturinstitute in der Schweiz anschauen, wie z. B. die "Art Basel"-Messe oder das Montreux-Festival, stellen Sie fest, dass diese zum grossen Teil sehr gut privat finanziert werden und solche Förderbeiträge gar nicht wollen.

In diesem Sinn bitte ich Sie, die Artikel 14a und 14b abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.