Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-03-02
Wortprotokoll
Hier geht es wieder um die Fahrenden. Ich verweise auf die Diskussion von vorhin. Wir haben den Minderheitsantrag aus den Reihen der SVP-Fraktion abgelehnt. Jetzt geht es darum, ob wir das Gesetz über diese Stiftung "kappen" sollen oder nicht. Wir sagen Nein. Wir sind jetzt in einer Phase der Gesetzgebung, in der wir ja noch nicht wissen, welches Schicksal dieser Vorlage schliesslich widerfahren wird. Wenn wir es heute "kappen", ist offen, ob wir am Schluss gar nichts haben. Es stellt sich für mich sowieso die Frage, ob die Bestimmung besser im bestehenden Gesetz bleibt oder besser ins Kulturförderungsgesetz aufgenommen wird. Das ist eine Frage, die man auch offenlassen kann. Entscheidend ist dann die Endbereinigung.
In diesem Sinne ersuche ich Sie dringlich, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Wer ihn ablehnt, signalisiert damit, dass er eine Unsicherheit schaffen will. Er signalisiert [PAGE 29] damit, dass diese Stiftung ausradiert wird, ohne dass sicher ist, dass diese Bestimmung im Kulturförderungsgesetz bleibt. Das kann nicht das Ziel unserer Gesetzgebung sein, weil wir ja vorher einen Mehrheitskonsens darüber hatten, dass der Sinn und Geist dieser Stiftung weitergeführt werden muss und dass dies auch ein zentrales Anliegen unserer Kulturpolitik ist. Strittig ist einzig, auf welcher gesetzlichen Grundlage wir fortfahren.
Stimmen Sie deswegen der Minderheit zu. Der Ständerat wird sich damit befassen, und am Schluss haben wir dann immer noch die Möglichkeit, eine der beiden Bestimmungen tatsächlich zu streichen, falls das überhaupt sinnvoll ist. Wenn Sie jetzt aber der Minderheit nicht folgen, lösen Sie bei den Fahrenden eine berechtigte Alarmstimmung aus. Dann erwecken Sie den Eindruck, dass Sie tatsächlich ihre Anliegen nicht genügend ernst nehmen.
Seien Sie also so differenziert und flexibel, diesmal materielle Argumente und gesetzgeberische Argumente zu kombinieren. Für einmal braucht es diese differenzierte Betrachtungsweise.