Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-03
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion stimmt der Mehrheit und damit der Fassung des Bundesrates zu. Wir sind für eine Verfassungsbestimmung, welche alle wichtigen Werte und Motive aufzählt, die in Zusammenhang mit der Forschung am Menschen ins Spiel kommen. Über den ersten Satz von Artikel 118a Absatz 1 brauche ich nicht viel zu sagen, denn er wird auch von der ständerätlichen Fassung und damit vom Antrag Graf Maya nicht infrage gestellt. Auf die Bedeutung des zweiten Satzes aber und vor allem auf seinen Stellenwert muss trotzdem differenziert hingewiesen werden. Er thematisiert die Würde und die Persönlichkeit des Menschen, die in Zusammenhang mit der Forschung am Menschen zu schützen sind. Die Gewährleistung dieses Schutzes ermächtigt den Bund, Vorschriften über die Forschung am Menschen zu erlassen.
Dieses Erlassen von Vorschriften geschieht nicht im luftleeren Raum. Es hat, soweit es der Schutz der Würde und der Persönlichkeit zulässt, zwei weitere Werte mitzuberücksichtigen, nämlich den Wert der Forschungsfreiheit und denjenigen der medizinischen und gesamtgesellschaftlichen Relevanz. Wenn ich von "mitberücksichtigen" spreche, dann soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um eine Güterabwägung bei einer gleichzeitig klaren Priorisierung des Würde- und Persönlichkeitsschutzes handelt.
Die Fassung der Mehrheit ist transparenter, weil sie ausdrücklich auch die Forschungsfreiheit erwähnt. Ohne diese würde die Forschung am Menschen an Dynamik verlieren. Diese Formulierung erwähnt neben der Bedeutung der Forschung für die Gesellschaft aber auch die Bedeutung der Forschung für den gesamten Bereich der Gesundheit. Mit dieser im Vergleich zur ständerätlichen Formulierung umfassenderen Aufzählung von Gütern und Werten, welche bei der Güterabwägung ins Spiel kommen, zeigt die Fassung der Mehrheit realistischer auf, welche möglichen Konfliktfelder es beim Erlass von Vorschriften zum Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen geben kann. Die Fassung der Mehrheit ist damit aussagekräftiger, weil sie eigentlich folgende Botschaft transportiert: Die Würde und Persönlichkeit des Menschen hat immer Priorität, sei es gegenüber der Forschungsfreiheit, sei es gegenüber irgendwelchen Nutzvorstellungen, welche gesamtgesellschaftlichen Interessen oder dem Gesundheitsbereich im Besonderen zuzuordnen sind.
Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, der von der Mehrheit bevorzugten Fassung zuzustimmen, weil sie umfassender ist und damit mögliche Konfliktfelder besser skizziert, ohne die bei der Güterabwägung zu beachtenden Hierarchiestufen zu vernachlässigen.
Zuoberst steht immer der Schutz von Würde und Persönlichkeit des Menschen; dann erst kommen die Forschungsfreiheit und die mögliche gesellschaftliche Relevanz, unter besonderer Berücksichtigung des Interesses an der Gesundheit. Der Bundesrat hat bei seiner Fassung tiefer und konzeptorientierter gedacht als die gutmeinenden Ständeräte - ich muss es so sagen.
Für einmal bitte ich Sie, den Vorsprung, den die Verwaltung hier hat, zu berücksichtigen und in diesem Sinne mit der Zustimmung zum Antrag der Mehrheit einen guten Entscheid zu treffen.