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Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-03

Wortprotokoll

Die Frage besteht natürlich immer darin, wie man das Wort "Missstand" definiert. Wenn Sie heute in der Schweiz klinische Forschung praktisch nicht mehr durchführen können, weil Sie bei 26 Kantonen oder mindestens bei 10 Kantonen, die ein Universitätsspital haben, anklopfen und bei 10 Kantonen die ethischen Bedingungen abklären müssen, dann ist das irgendwo ein Missstand. Das heisst, es gibt eine Notwendigkeit, diesen Verfassungsartikel zu machen.

Sie meinen natürlich Absatz 2, das ist mir schon bewusst. Und betreffend Absatz 2 bin ich auch der Ansicht, dass es in der Schweiz keinen Missstand gibt, im Gegenteil. Wir haben eine hervorragende Gesetzesregelung, und wir sind eines der ersten Länder, das die Bioethikkonvention auch wirklich ratifiziert hat. Jetzt ist aber Folgendes anzufügen: Wenn Sie in der Logik der Verfassung einen Schritt weitergehen und weiterlesen, dann stellen Sie fest, dass es dahinter zwei weitere Verfassungsartikel gibt, die sehr detailliert sind, im Bereich Gentechnik und im Bereich Fortpflanzungsmedizin. Und in dieser Logik wäre es nun halt einfach nicht ganz korrekt, wenn man auf Absatz 2 verzichtete.

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