Thanei Anita · Nationalrat · 2009-03-03
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-03
Wortprotokoll
Eine Minderheit beantragt Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben, da sie Handlungsbedarf sieht. Die Initiative fordert eine Bestimmung im ZGB, welche erbrechtliche Zuwendungen und Schenkungen an Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Funktion in einem besonderen Vertrauensverhältnis zur verfügenden Person stehen, einschränkt. Zu denken ist dabei an Pflegepersonen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen und Ärzte und weitere Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zur verfügenden Person stehen.
Solche Verfügungen und Schenkungen kommen heute in der Praxis nicht selten vor. Die Menschen werden älter und somit leider auch einsamer und abhängiger - zum Teil eben nicht nur von Angehörigen, sondern auch von Professionellen verschiedener Berufsgattungen. Oft handelt es sich bei solchen Verfügungen und Schenkungen um einen selbstbestimmten Akt; dagegen gibt es eigentlich nichts einzuwenden. Es kommt aber leider auch vor, dass unlauterer Einfluss auf die betroffene Person ausgeübt wird; das gilt es zu verhindern.
Das geltende Recht stellt gewisse Instrumente bereit; diese sind aber zu wenig griffig, und die Verfahren für die Erben sind zu langwierig und vor allem mit sehr grossen Risiken verbunden. Hinzu kommt, dass es unwürdig ist, verstorbene Personen mit Blick auf den Zeitpunkt der Verfügung für urteilsunfähig zu erklären. Das ist ja eigentlich eines der wenigen Mittel, die das geltende Recht zur Verfügung stellt.
Wie die Initiantin selbst ausgeführt hat, kennen die Standesregeln der FMH eine Einschränkung respektive ein Verbot, aber ein solches Verbot besteht beispielsweise nicht für Anwältinnen und Anwälte und auch nicht für andere Berufsgattungen. Die Initiantin verlangt eine Einschränkung und nicht ein generelles Verbot. Die Minderheit sieht Handlungsbedarf - es geht ja um die erste Phase, um Folgegeben - und möchte weiter überprüfen, wie mehr Schutz für die betroffenen Personen gewährleistet werden könnte. Ich möchte darauf hinweisen, dass es z. B. in Deutschland und Frankreich auch solche speziellen Regeln gibt, es ist also keine absolute Neuheit.
Ich bitte Sie im Namen einer Minderheit, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.