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Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-15

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat in der letzten Session dem Exportförderungsgesetz zugestimmt, welches zwei Zielsetzungen beinhaltet:

1. Die Schaffung einer neuen Plattform, wo sich speziell die KMU die notwendigen Informationen über allfällige Exportmöglichkeiten einholen können.

2. Der gezielte Aufbau eines Aussennetzes mit Stützpunkten in ausgewählten, wichtigen Exportmärkten als Anlaufstelle für exportinteressierte KMU wird vorangetrieben.

Die Basis für den heute zur Diskussion gestellten Rahmenkredit ist der Bundesbeschluss, welcher durch das Parlament am 6. Oktober 1995 genehmigt worden ist. Die Geltungsdauer wurde damals auf zehn Jahre festgelegt. Die erste, auf fünf Jahre ausgelegte Finanzierungstranche ist abgelaufen und muss nun erneuert werden. Der Antrag des Bundesrates lautet auf Annahme des Rahmenkredites von 10 Millionen Franken für eine weitere Laufzeit von fünf Jahren.

Ich habe in der WAK einen Antrag auf Nichteintreten gestellt und bin mit 5 zu 11 Stimmen unterlegen. Die Begründung für Nichteintreten basiert nicht auf einer KMU-feindlichen Haltung meinerseits oder auf der Meinung, dass diese EU-Informationen für die KMU nicht von Interesse sind. Ich bin selber Unternehmer, welcher im Durchschnitt etwa 50 Prozent des Umsatzes im Ausland generiert, davon einen grossen Anteil im EU-Raum. Auch unsere Firma ist auf entsprechende EU-Informationen angewiesen. Ich vertrete aber die Ansicht, dass das vorgeschlagene und in der Vergangenheit praktizierte "one stop shop"-Konzept für KMU ein eher untaugliches Modell darstellt. Die Bedürfnisse der einzelnen [PAGE 1593] Unternehmungen sind sehr vielschichtig und sehr branchenspezifisch. Die ganze Papierflut der EU geht in diesem Konzept - bildlich gesprochen - über einen Schreibtisch und wird nicht gemäss den sehr differenzierten Bedürfnissen der KMU, entsprechend Branchen- und Firmeninteressen, aufbereitet und zugestellt. Aus meiner Sicht sollte diese Aufgabe von Branchenverbänden, die die Unternehmungen und deren Bedürfnisse gut kennen, gefiltert und den Anforderungen entsprechend aufbereitet werden. Hinzu kommt, dass dieser Rahmenkredit für die Teilnahme am Netz der Euro Info Center in das Paket der Exportförderung mit der entsprechenden Gesetzgebung zu integrieren wäre.

Nehmen Sie als Beispiel unsere Firma, die interessiert ist, an internationalen Ausschreibungen für Schienenfahrzeuge des Regional- und S-Bahn-Verkehrs teilzunehmen. Wer filtert nun diese Informationen aus der gigantischen Papierflut heraus? Gerade bei diesen internationalen Ausschreibungen hat man in der Regel nur zwei Wochen Zeit, sich zu präqualifizieren. Verpassen Sie diese Zeitlimite, haben Sie Pech und werden nicht zu dieser Ausschreibung zugelassen.

Aus meiner Sicht ist nun gerade ein "one stop shop"-Konzept der falsche Ansatz:

1. Das einzelne KMU-Unternehmen ist nicht in der Lage, mit seinen beschränkten Kapazitäten aus der riesigen Papierflut die entsprechenden Informationen herauszufiltern, welche für es relevant sind.

2. Gerade bei Ausschreibungen werden die Zeitlimiten abgelaufen sein, bevor es die entsprechenden Unterlagen erhalten hat.

Hinzu kommt, dass in den letzten fünf Jahren, in welchen die Osec mit der Leitung dieser Stelle betraut war, sehr magere Resultate geliefert wurden. Im Bericht des Seco wird festgestellt, dass das Netz der Euro Info Center der Europäischen Union nur begrenzte Wirkung zeige, gegen eine Fortsetzung des Projektes aber nichts einzuwenden sei. Dazu kommen noch mangelnde Transparenz in der Buchführung sowie ein Nachholbedarf an Professionalisierung in der Kundenbetreuung, die ebenfalls im Bericht angeführt werden.

Bei 300 000 KMU in der Schweiz sind 3000 Kontakte pro Jahr eine nicht gerade berauschende Performance. Zieht man nun noch die Kontakte der öffentlichen Hand sowie der Hochschulen ab, so muss man sich wirklich fragen, ob dieser Kredit von 2 Millionen Franken pro Jahr effizient eingesetzten Steuergeldern entspricht.

Ich möchte nochmals festhalten, dass das Bedürfnis der Schweizer KMU nach Informationen aus der EU besteht, speziell auch bei internationalen Ausschreibungen. Ich vertrete aber die Meinung, dass das "one stop shop"-Konzept ein falscher Ansatz ist.

Ich möchte Sie daher bitten, meinem Minderheitsantrag auf Nichteintreten zu folgen und das Geschäft zurückzuweisen, damit dem Parlament konzeptionell eine effizientere Vorgehensweise vorgelegt werden kann.