Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2000-12-15
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-15
Wortprotokoll
Der Rahmenkredit, der nun für die Koordination und Effizienzsteigerung zugunsten von Klein- und Mittelbetrieben verlangt wird, muss nach Ansicht der CVP-Fraktion differenziert beurteilt werden. Wir stellen fest, dass diese Kreditvorlage vor dem Entwurf zum Bundesgesetz über die Förderung des Exports erarbeitet worden ist. In der Zwischenzeit hat das Parlament aber das Exportförderungsgesetz verabschiedet und den Leistungsauftrag zur Exportförderung neu und präziser definiert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang lediglich an Artikel 1 des Exportförderungsgesetzes, in welchem wir die KMU explizit in den Mittelpunkt der Exportförderung gestellt haben. Die CVP-Fraktion stellt aber fest, dass wir nun eine Vorlage beraten, welche mit der Vorlage zum Exportförderungsgesetz nicht in Einklang gebracht worden ist, obschon eine Koordination der beiden Vorlagen dringend notwendig gewesen wäre. Gerade diese fehlende Koordination führt zu einer nuancierten Beurteilung dieser Vorlage durch die CVP-Fraktion. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil dadurch die Gefahr einer Überlappung auf der operationellen Ebene entstehen kann. Es ist in vielen Bereich nach wie vor nicht ersichtlich, wer was wie macht. Die Abgrenzung zwischen der Osec und dem Euro Info Center (EIC) ist noch offen, und selbst wenn die Probleme primär bei der Osec und nicht etwa beim EIC liegen, muss zwingend Transparenz zwischen beiden Akteuren hergestellt werden. Beide wollen ein thematisch umfassendes Informations- und Beratungsangebot anbieten. Das EIC wird, um diese Aufgabe lösen zu können, auf das Know-how der Osec zurückgreifen müssen. Dadurch entstehen aber Doppelspurigkeiten und auch Zeitverlust.
Wir anerkennen zwar die Notwendigkeit der Fortführung des auf zehn Jahre befristeten Kredites und lehnen daher auch den Antrag der Minderheit I (Spuhler) auf Nichteintreten ab. Wir sind in der Tat der Auffassung, dass wir diese zweite Finanzierungstranche des zehnjährigen Kredites sprechen sollten, dies obschon die erbrachten Leistungen des EIC nicht überzeugen. Das uns vorgelegte Gutachten zeigt denn auch zahlreiche Schwachstellen auf. Im Gutachten wird unter anderem festgehalten, dass die erzielte Wirksamkeit nicht den Erwartungen entspricht. Die Informationen müssten unseres Erachtens, um effizient genutzt werden zu können, filtriert werden, damit sie für die KMU überhaupt brauchbar sind. Es genügt nicht, den einfachen Zugang zu sämtlichen offiziellen Publikationen und Dokumenten der EU sicherzustellen und die Branchenvertreter als Multiplikatoren einzusetzen. Ohne verbesserte Koordination, ohne jährliche Zielvereinbarungen und ohne Aufsicht müssten wir befürchten, dass der gesprochene Rahmenkredit eine Fehlinvestition wäre. Das wollen wir à tout prix verhindern; denn die Gewährleistung des Zugangs zu EU-Richtlinien bzw. EU-Richtlinienentwürfen ist durchaus sinnvoll, sofern diese Aufgabe nicht gleichzeitig von verschiedenen Stellen wahrgenommen wird.
Wir erwarten, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass die Informationsplattform der Osec in diesem Bereich nicht deckungsgleich mit jener des EIC sein wird. Ferner erwarten wir, dass die Transparenz zwischen den Dienstleistungen beider Akteure hergestellt wird. Schliesslich verlangen wir, dass für alle KMU klar definiert wird, wie und für welche Zielgruppen die Leistungen erbracht werden.
Das Gutachten zeigt ferner auf, dass die Zahl der Unternehmen, welche die Dienstleistungen des EIC anfordern, gesteigert werden könnte. Dieser "one stop shop" muss deshalb als Anlaufstelle noch optimiert, die Benchmark höher angesetzt werden.
Angesichts der noch unscharfen Konturen dieses Rahmenkredits ist die Fraktion gespalten. Ein Teil unserer Fraktion ist für sofortiges Eintreten, ein anderer Teil befürwortet die Rückweisung der Vorlage an das Departement mit der Auflage einer Optimierung der Koordination mit den Tätigkeitsfeldern der Osec zwecks Effizienzsteigerung.
Die Fraktion erwartet auch, dass die Tätigkeit der geplanten drei bis fünf Anlaufstellen der Osec in enger Zusammenarbeit mit dem EIC koordiniert wird. Denn nur so kann das für den Export in die EU bzw. den EWR relevante Wissen gefördert werden. Wir wollen, dass das EIC einerseits die Osec ergänzt und andererseits weiterhin Bestandteil des EIC-Netzes der EU bleibt.
Angesichts der Tatsache, dass beide, Osec und EIC, den Exportmarkt beobachten und Dokumentationen zur Verfügung stellen, ist eine Konzentration der Kräfte wünschenswert. Denn nur so können sinnvolle Synergien entwickelt und den KMU beim Export in den EU-Binnenmarkt und in den EWR eine umfassende Unterstützung gewährleistet werden. Sollte der Rat Eintreten beschliessen, beantragen wir die Unterstützung des Antrages Schneider, weil dieser mindestens den gleichen Zeitrahmen absteckt wie das Exportförderungsgesetz.