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Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-04

Wortprotokoll

Sie bringen hier Fälle, die so gar nicht unter das fallen, was wir hier ansprechen. Schauen Sie, alle, die ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen können - und gemäss dem Ausländer- und dem Asylgesetz sind das all jene, die die entsprechenden Ausweise vorlegen können, selbst Asylsuchende, deren Gesuch nicht abgelehnt wurde -, fallen nicht darunter. Aber es ist klar, dass Asylsuchende, deren Gesuch rechtskräftig abgelehnt wurde, oder Leute, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, nicht auch noch in Anspruch nehmen können, hier in der Schweiz eine Ehe schliessen zu können, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass man damit das Aufenthaltsrecht in der Schweiz erwirken möchte. Das möchten wir ausschliessen, und darum geht es bei dieser Gesetzesänderung.