Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-03-04
Wortprotokoll
Heute besteht bei den zuständigen Ämtern eine grosse Unsicherheit, wie vorzugehen ist, wenn sich eine oder beide der heiratswilligen Personen während des Ehevorbereitungsverfahrens rechtswidrig in der Schweiz aufhalten. Kantone und Gemeinden kennen in dieser Frage eine teilweise unterschiedliche Praxis. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen zwei neue Vorschriften eingeführt werden, die bezüglich des Aufenthaltstitels der Verlobten während des Ehevorbereitungsverfahrens Klarheit schaffen sollen. Mit dieser Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sollen einerseits ausländische Brautleute verpflichtet werden, ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachzuweisen, und andererseits sollen die Zivilstandsämter in die Pflicht genommen werden, der zuständigen Ausländerbehörde die Identität der Verlobten mitzuteilen, die ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nicht nachweisen können. Konsequenterweise sollen dieselben Bestimmungen sinngemäss im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare verankert werden.
Die BDP-Fraktion unterstützt diese Vorlage. Durch die neuen Vorschriften kann sichergestellt werden, dass eine Heirat nur dann stattfindet, wenn sich die Beteiligten rechtmässig in der Schweiz aufhalten. Insbesondere rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende und illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer, welche die Schweiz verlassen müssen, können sich durch die neuen Bestimmungen künftig nicht mehr durch die Einleitung eines Ehevorbereitungsverfahrens der Ausreise entziehen, wie dies heute oftmals der Fall ist. Das ist richtig so. Die vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt und sinnvoll. Einerseits wird dadurch die heute unterschiedliche Praxis der Kantone und Zivilstandsämter vereinheitlicht, andererseits verbessern die Vorschläge die Kohärenz staatlichen Handelns der Behörden. In Zukunft werden Zivilstandsämter und die Behörden, die mit dem Vollzug ausländerrechtlicher Bestimmungen betraut [PAGE 84] sind, enger zusammenarbeiten können. Das führt zu erhöhter Rechtssicherheit. Die Vorlage ist verfassungskonform und genügt den Anforderungen der EMRK, das haben rechtliche Überprüfungen ergeben. Im Einzelfall muss aber darauf geachtet werden, dass das verfassungsmässig garantierte Recht auf Ehe und Familie gewahrt bleibt. Insgesamt betrachten wir die Vorlage als sinnvoll und nötig.
Die BDP-Fraktion wird daher auf die Vorlage eintreten und sie unterstützen.