Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-04
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "gegen den Bau von Minaretten" ist am 8. Juli 2008 mit 113 540 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Die Initiantinnen und Initianten wollen den Bau von Minaretten in der Schweiz verbieten, da diese Bauten ihrer Ansicht nach Symbole eines religiös-politischen Machtanspruchs sind, welcher die Bundesverfassung und die schweizerische Rechtsordnung infrage stellt.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen, weil sie mit verschiedenen Menschenrechten unvereinbar ist, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Uno-Pakt II) garantiert sind. Die Initiative verstösst insbesondere gegen die Religionsfreiheit. Zwar lassen die EMRK und der Uno-Pakt II unter bestimmten Voraussetzungen eine Einschränkung der Religionsfreiheit zu. Diese Voraussetzungen sind hier aber nicht erfüllt. Ein allgemeines Bauverbot für Minarette in der Schweiz lässt sich nicht mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründen.
Die Initiative missachtet ferner das Diskriminierungsverbot. Sie richtet sich ausschliesslich gegen ein religiöses Symbol des Islam, während sie vergleichbare bauliche Symbole anderer Religionen nicht erfasst.
Im Weiteren steht die Initiative, welche die schweizerische Gesellschafts- und Rechtsordnung schützen will, im Widerspruch zu verschiedenen Grundrechten und Prinzipien, die in der Bundesverfassung verankert sind: zum Rechtsgleichheitsgebot, zum Diskriminierungsverbot, zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, zur Eigentumsgarantie, zum Verhältnismässigkeitsprinzip sowie zum Völkerrecht.
Ein Bauverbot für Minarette wäre zudem ein unverhältnismässiger Eingriff in kantonale Kompetenzen. Die kantonalen Behörden und Gemeindebehörden können, gestützt auf das geltende Bau- und Raumplanungsrecht, am besten beurteilen, ob ein Bauvorhaben zulässig ist. Es besteht kein Grund, für Bauten einer bestimmten Religionsgemeinschaft von dieser bewährten Ordnung abzuweichen.
Zur Bekämpfung extremistischer Tätigkeiten ist die Initiative ungeeignet. Sollte die Initiative auch zum Ziel haben, der Bedeutungszunahme des Islam in der Schweiz Einhalt zu gebieten, so liesse sich dies mit einem allgemeinen Bauverbot für Minarette nicht erreichen. Das Vorhaben ist auch nicht geeignet, um gewalttätige Aktivitäten extremistischer fundamentalistischer Kreise zu verhindern oder zu bekämpfen.
Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass die Initiative den religiösen Frieden gefährdet. Ein Bauverbot für Minarette könnte den religiösen Frieden gefährden und die Integration der muslimischen Bevölkerung, die in ihrer überwiegenden Mehrheit die schweizerische Rechts- und Gesellschaftsordnung respektiert, beeinträchtigen.
Schliesslich würde die Annahme der Volksinitiative im Ausland auf grosses Unverständnis stossen und dem Ansehen der Schweiz schaden, was sich negativ auf die Sicherheit schweizerischer Einrichtungen, aber auch auf die Interessen der Schweizer Wirtschaft auswirken könnte.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat die Volksinitiative am 23. Oktober 2008 im Beisein von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf eingehend beraten. Nach der Anhörung der Initianten, vertreten durch Walter Wobmann, hat eine ausgiebige Diskussion stattgefunden. Die Kommission entschied sich mit 16 zu 7 Stimmen für den Entwurf des Bundesrates, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Die Minderheit machte noch einmal im Sinne der Initiantinnen und Initianten geltend, mit dieser Initiative unsere Rechtsordnung verteidigen zu wollen, da diese Bauten ihrer Ansicht nach effektiv Symbole eines religiös-politischen Machtanspruchs seien, die Initiative richte sich nicht gegen den Islam als Religion, so Nationalrat Walter Wobmann.
Eine weitere Diskussion löste der Antrag Gross aus, die Volksinitiative für ungültig zu erklären. Auch hier folgte die Kommission dem Entwurf des Bundesrates, und zwar ganz klar mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Dieses Thema kurz zusammengefasst: Die Initiative verstösst nicht gegen zwingendes Völkerrecht und ist deshalb gültig - so der Bundesrat -; denn insbesondere wird der Kernbestand der Menschenrechte, der von allen Staaten anerkannt wird und von dem nicht abgewichen werden darf, nicht verletzt.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit I (Gross) abzulehnen; ebenso bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Hutter Jasmin) abzulehnen und damit die Volksinitiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.