Hutter-Hutter Jasmin · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-04
Wortprotokoll
Herr Stöckli, ich danke Ihnen sehr für diese Frage. Ich mache nämlich explizit den Unterschied zwischen den Moscheen und den Minaretten. Wir wissen, dass wir in der Schweiz die Religionsfreiheit haben. Das bedeutet für mich, dass unsere muslimischen Mitbürger ihre Religion ausleben und in den Moscheen ihrem Glauben nachkommen dürfen. Minarette sind aber ein alleiniges Zeichen des Machtanspruchs des Islams. Sie finden das Wort "Minarett" im Koran kein einziges Mal. Wenn Sie in die Türkei reisen, finden Sie praktisch keine Minarette, sondern Glaubens- und Gebetsräume: die Moscheen. Darum bin ich einverstanden, dass die muslimischen Mitbürger ihre Religion so weit ausleben dürfen, wie sie unser Schweizer Recht nicht tangiert. Die Minarette gehören zu diesem Recht nicht dazu.