Thanei Anita · Nationalrat · 2009-03-04
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-04
Wortprotokoll
Es geht in Artikel 24 Litera a darum, ab wann eine beschuldigte Person notwendig verteidigt werden soll. Der Ständerat und der Bundesrat in seinem neuen Antrag sehen vor, dass dies bei einem drohenden Freiheitsentzug von mehr als 14 Tagen der Fall sein soll. Die Mehrheit Ihrer Kommission und auch der Nationalrat in der letzten Runde haben beschlossen, dies erst bei einer angedrohten Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten vorzusehen. Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, dem Ständerat beziehungsweise dem Bundesrat zu folgen, und zwar aus folgenden Überlegungen: Wir befinden uns hier nicht im Erwachsenen-, sondern im Jugendstrafrecht. Es muss ein schweres Verbrechen oder Vergehen vorliegen, dass überhaupt eine Freiheitsstrafe von mehr als 14 Tagen zur Diskussion steht. Aus diesem Grund drängt es sich auch im Sinne einer Übereinstimmung mit dem Erwachsenenstrafrecht auf, bei diesen 14 Tagen zu bleiben.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.