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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-03-05

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, einzutreten, die Vorlage gutzuheissen und die Abänderungsanträge abzulehnen.

Am 21. Dezember des letzten Jahres hat der Bundesrat beschlossen, Botschaft und Entwurf des Bundesbeschlusses über die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes gutzuheissen. Das VBS soll damit ermächtigt werden, den friedensfördernden Einsatz bis Ende 2011 weiterzuführen. Die Aussenpolitische Kommission und die Sicherheitspolitische Kommission empfehlen Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten.

Seit der Publikation der Botschaft und des Entwurfes des Bundesbeschlusses hat sich Kosovo von Serbien unabhängig erklärt. Vorher waren alle Versuche der Konfliktparteien, in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft eine einvernehmliche Lösung in der Statusfrage zu finden, gescheitert. In ihrer Unabhängigkeitserklärung verspricht die kosovarische Regierung, dass Kosovo als demokratische, säkulare und multiethnische Republik agieren wird, welche die Rechte aller Volksgruppen schützen und deren Teilnahme am politischen Leben fördern wird.

Die Unabhängigkeit Kosovos wurde bis zum heutigen Datum von 24 Staaten anerkannt. Die Anerkennung explizit verweigert haben bisher 9 Staaten. Serbien und Russland nehmen eine konsequent ablehnende Haltung ein und haben einen Massnahmenkatalog gegen die Länder, welche die Unabhängigkeit Kosovos anerkennen, angekündigt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden die serbischen Botschafter aus besagten Ländern abgezogen; zu weiter gehenden Boykottmassnahmen kam es bisher nicht. Die Uno ist in der Frage der Unabhängigkeit Kosovos gespalten. Innerhalb des Sicherheitsrates sprechen sich unter anderen China und Russland gegen eine Anerkennung aus. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2008 beschlossen, Kosovo als unabhängigen Staat anzuerkennen.

Nun zur Sicherheitslage vor Ort: Im Gefolge der Unabhängigkeitserklärung kam es zu Ausschreitungen gegen diplomatische Vertretungen in Belgrad sowie zu lokal begrenzten Gewalttätigkeiten im serbischen Teil Kosovos. Es handelte sich aber allerorts lediglich um Zeichen des Protests gegen die Unabhängigkeitserklärung. Ethnisch motivierte Übergriffe gegen Minderheiten wurden bisher nicht bekannt oder gemeldet.

Mit weiter gehenden Unruhen wird zurzeit nicht gerechnet. Auch die serbische Regierung hat dazu aufgerufen, bei Protesten auf Gewaltanwendung zu verzichten. Es muss also nicht angenommen werden, dass sich die Sicherheitslage vorderhand dramatisch verändern wird. Lokale Gewalt bleibt allerdings weiterhin möglich.

Zu den Perspektiven für Kosovo: Kosovo ist nach der Unabhängigkeitserklärung immer noch weit von einer selbsttragenden Beständigkeit entfernt und wird weiter unter internationaler Beobachtung stehen. Die gesamtwirtschaftliche Lage bleibt schwierig. Die Arbeitslosigkeit ist hoch, und die soziale Situation breiter Bevölkerungskreise bewegt sich unter der Armutsgrenze. Zwar erscheint die Lage vor Ort an der Oberfläche als ruhig, die Sicherheitslage an und für sich ist jedoch nicht stabil.

Kosovo ist auf absehbare Zeit auf internationale Hilfe angewiesen, und die EU will nach ihrer Erklärung dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Die EU hat die Entsendung einer Mission zum Aufbau eines Rechtsstaates in Kosovo gutgeheissen. Mit der Unabhängigkeitserklärung von Kosovo hat die 120-tägige Phase der Übergabe vom Unmik-Mandat an die zivile EU-Mission begonnnen. Schwergewicht der neuen Mission soll der Aufbau demokratischer Strukturen, eines modernen Justizsystems und einer funktionierenden kosovarischen Polizei sein. Die Schweiz beabsichtigt, sich mit bis zu 20 Personen an dieser EU-Mission zu beteiligen, und verstärkt damit ihr ziviles Engagement in Kosovo. Aufgrund der unsicheren Situation muss auch das stabilisierende Engagement in Kosovo weitergehen, denn zurzeit gibt es hierfür keine realistische Alternative. Friedenstruppen sind und bleiben - zumindest auf mittlere Frist - notwendig zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes, welches auch den internationalen Organisationen erlaubt, ihre Aufgaben wahrzunehmen.

Ich wurde am 29. Januar 2008 von Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission aufgefordert, die bisherigen Leistungen der KFOR zu bilanzieren. Die KFOR erfüllt ihren Auftrag, ein geschütztes und sicheres Umfeld für die Bevölkerung und die internationale Gemeinschaft in Kosovo zu schaffen und durchzusetzen, mit Erfolg. Sie ist die einzige von allen Parteien akzeptierte internationale Organisation und hat auch in der Bevölkerung Kosovos den Ruf der Unparteilichkeit und Unbestechlichkeit. Sicherheit ist an sich nicht quantifizierbar. Fest steht: Die Voraussetzung für alle Fortschritte, die vor Ort durch internationale Organisationen, NGO und natürlich die Bevölkerung von Kosovo erreicht wurden, war und bleibt der Schutzschirm der KFOR.

Ich kann das mit einigen Beispielen illustrieren. Zu Beginn des KFOR-Einsatzes 1999 herrschte Anarchie in Kosovo. Heute entspricht die Rate von schwersten Kapitalverbrechen gegen das Leben, Mord beispielsweise, westeuropäischen Werten. In der Frühphase des KFOR-Einsatzes konnten interethnische Übergriffe nicht verhindert werden. Heute finden solche kaum mehr statt. Ihre Ahndung obliegt den zivilen kosovarischen Polizeiorganen. Im Gegensatz zu 1999 kann heute ein Fahrzeug mit serbischem Kennzeichen unbehelligt durch ganz Kosovo fahren. Das war früher nicht der Fall. Diesen Fortschritten auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit stehen nach wie vor Defizite gegenüber, welche uns wahrscheinlich noch längere Zeit beschäftigen werden. Die rechtsstaatlichen Institutionen sind immer noch rudimentär, die wirtschaftlichen Perspektiven sind schlecht, und organisierte Kriminalität und Korruption sind ein Unsicherheitsfaktor. Die KFOR war und ist der Garant, dass keine Partei ernsthaft erwägt, ihre Ansprüche mit Gewalt durchzusetzen.

Für die Schweiz stellt sich in Bezug auf den stabilisierenden Einsatz der Nato die Frage nach der Legalität ihres Mandats nach der erfolgten Unabhängigkeitserklärung Kosovos; da stimme ich durchaus mit verschiedenen Votanten überein. Ich stimme nur dort nicht überein, wo bereits Schlüsse gezogen werden, die mindestens den Fakten nicht entsprechen. Uno-Generalsekretär Ban Ki-moon hielt am Tag der Unabhängigkeitserklärung Kosovos fest, dass die Resolution 1244 des Uno-Sicherheitsrates die rechtliche Basis für Unmik bleibe, solange der Sicherheitsrat ihn nicht anders instruiere. Die Resolution 1244 könnte nur ausser Kraft gesetzt werden, wenn der Uno-Sicherheitsrat dies auch beschliessen würde.

Im Übrigen besteht ein alle Parteien umfassender internationaler Konsens, dass die Uno-Resolution 1244 auch nach der Unabhängigkeitserklärung Kosovos Gültigkeit hat. Da befinde ich mich in einer entscheidenden Differenz zu Verschiedenem, das hier behauptet wurde. Diese Resolution hat allenfalls einen Einfluss auf den Umstand, ob man die Unabhängigkeit anerkennen dürfe oder nicht; darüber haben Sie gestern diskutiert. Aber sie hat keinen Einfluss auf den [PAGE 105] Fortbestand des Mandats, weil die Resolution weiterhin gilt. Deshalb ist auch die legale Basis nach Schweizer Militärgesetz gegeben. Dieser Konsens ist im Übrigen nicht einfach ein Konsens einiger Juristen, sondern dieser Konsens wird auch von Serbien und Russland geteilt. Hier gibt es keinen Dissens.

Auch unsere Rechtsexperten - schliesslich ist unsere Analyse entscheidend - teilen diese Meinung.

Sie haben absolut Recht, Herr Lang, im September habe ich mir die Frage gestellt, ob diese Resolution dann Gültigkeit habe. Die Antwort habe ich in der Zwischenzeit erhalten. Die Antwort ist diejenige, die die Uno gibt, nämlich dass die Resolution in Geltung ist. Die Haltung ist jene, die auch die betroffenen Völker geben, Serbien und Russland inklusive. Wo der Dissens entsteht, ist bei der Frage, ob gestützt auf diese Resolution eine Anerkennung erfolgen dürfe; es besteht aber kein Dissens in der Frage, ob hier eine Basis für diesen Einsatz bestehe.

Die völkerrechtliche Grundlage für den KFOR-Einsatz und damit für die Swisscoy besteht somit. Das Vorliegen eines Mandats des Uno-Sicherheitsrates ist eine der zwingenden Voraussetzungen für den Einsatz unserer Armee im Rahmen der Friedensförderung; da teilt der Bundesrat auch den Inhalt einiger kritischer Bemerkungen. Daran ändert sich nichts.

Was ein anderes zentrales Element des Militärgesetzes betrifft, nämlich das Verbot der Teilnahme an Kampfhandlungen - das wurde hier nicht speziell thematisiert, das ist für uns aber ebenfalls ein permanentes Thema -: Das Verbot der Teilnahme an Kampfhandlungen hat zur Folge - das hat der Bundesrat seit dem Beginn des Einsatzes wiederholt und in verbindlicher Form den entsprechenden Truppen der anderen Länder kommuniziert -, dass die Swisscoy nicht an Kampfhandlungen mit friedenserzwingendem Charakter teilnehmen kann. Diese Bestimmung findet auch in den Einsatzregeln - den "rules of engagement" der Swisscoy - ihren Niederschlag, welche die Anwendung tödlicher Gewalt auf Notwehr und Notwehrhilfe beschränken. Das ist speziell auch in diesen kritischen Wochen immer wieder zum Thema gemacht und kontrolliert worden. Aus heutiger Sicht sind somit die Voraussetzungen für eine Weiterführung unseres Einsatzes in der KFOR vollumfänglich erfüllt.

Im unwahrscheinlichen Fall - aber trotzdem wird das selbstverständlich verfolgt - einer Ausserkraftsetzung der Resolution 1244 durch den Uno-Sicherheitsrat wird der Bundesrat die Rechtsgrundlage und damit die Fortsetzung des Swisscoy-Einsatzes neu beurteilen müssen. Die Schweiz hat das Recht, den Einsatz der Swisscoy jederzeit zu beenden - unabhängig von der Dauer der Bewilligung, die Sie jetzt sprechen.

Ein derartiger Schritt würde vom Bundesrat jedoch erst nach einer entsprechenden sorgfältigen Prüfung aller Sicherheits- und aussenpolitischen Implikationen in Erwägung gezogen. Die formelle Voraussetzung des Militärgesetzes nehmen wir absolut ernst. Nur in einer Klammerbemerkung bitte ich Sie, in Ihren Erwägungen, wie redlich der Bundesrat derartige Rahmenbedingungen beurteilt, auch zu berücksichtigen, dass wir erst vor Kurzem die bewilligten Soldaten aus Afghanistan zurückgezogen haben. Seit etwa vierzehn Tagen sind wir nicht mehr mit Militärs in Afghanistan vertreten. Wir machen hier also eine absolut militärgesetzkonforme und dauernde Überprüfung dieser Beurteilungen; und wenn uns scheint, dass hier Probleme entstehen könnten, die uns in Konflikt mit diesen Rahmenbedingungen bringen könnten, dann handeln wir auch. Den Tatbeweis hierfür haben wir ebenfalls erbracht.

Die Schweiz hat sich seit Anbeginn an der KFOR-Friedenstruppe beteiligt. Wir sind Teil dieser KFOR in Kosovo, weil die Stabilisierung von Kosovo - und das ist ja ein weiteres Element des Militärgesetzes - für die Schweiz von zentraler Bedeutung ist. Darauf haben ebenfalls verschiedene Votanten zu Recht, wie ich meine, hingewiesen. Kein europäischer Staat hat im gleichen Ausmass ein Interesse an einem gewaltfreien, sicheren und mit Zukunftsperspektiven versehenen Kosovo. Unruhe in Kosovo schafft rechtsfreie Räume, in denen organisierte Kriminalität wuchert, Unruhe in Kosovo generiert Flüchtlingsströme. Wir haben 1999 und anlässlich der Märzunruhen 2004 erlebt, welche grosse Anziehungskraft die kosovarische Diaspora in der Schweiz in solchen Fällen ausübt.

Deshalb ist es nach Auffassung des Bundesrates notwendig, dass die KFOR ebenso wichtig bleibt, wie sie es seit der Anfangsphase ihrer Operationen gewesen ist, und dass sie heute eine spezielle Funktion für die Stabilität bei diesem Schritt zur Selbstständigkeit zu erfüllen hat. Denn ohne Stabilität werden Sie auch nicht erfolgreich zivile Engagements ausüben können; ohne Stabilität werden Sie auch nicht die Wirtschaft fördern können; und ohne Stabilität wird die Zukunftsaussicht in diesem Raum noch längere Zeit trüb bleiben.

Die beantragte Verlängerung des Einsatzes der Swisscoy mit maximal 220 Armeeangehörigen betrifft einen bewaffneten Einsatz und muss nach Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes demgemäss von der Bundesversammlung genehmigt werden.

Es soll zusätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, kurzfristig maximal 50 Personen für eine jeweils beschränkte Zeit von höchstens zwei Monaten entsenden zu können. Diese zusätzlichen Elemente würden zum einen für die Instandhaltung der Infrastruktur und des Materials der Swisscoy im Einsatzraum eingesetzt, zum andern im Falle vorübergehender Lageverschärfungen in Kosovo für die Sicherheit der Swisscoy. Das ist, wie gesagt, auf zwei Monate beschränkt. Im Extremfall könnten damit der Swisscoy während maximal zweier Monate 270 Personen angehören.

Ab 1. Januar 2009 soll die Swisscoy, wenn Sie denn zustimmen, mit gleichbleibendem Auftrag und im Normalfall mit dem bisherigen personellen Maximalbestand von 220 Personen weitergeführt werden, was eines finanziellen Aufwands in der bisherigen Grössenordnung von 39,4 Millionen Franken bedarf.

Nun noch ein paar Worte zur Information: Weil es sich hier um einen dauernden Prozess handelt, weil der Bundesrat die Situation auch stets wieder beurteilt, werden wir in periodischen Abständen sowohl den Bundesrat, nämlich jeweils zwei Monate vor einem Kontingentswechsel, wie auch das Parlament, nämlich jährlich, über die Entwicklung orientieren.

Auf einzelne Fragen habe ich im Rahmen meines Referates geantwortet. Noch etwas zum Know-how-Transfer, der beanstandet oder infrage gestellt wurde: Es ist so, dass wir keine geschlossenen Einheiten nach Kosovo entsenden, weil es ja Freiwillige sind und wir niemandem befehlen können, nach Kosovo zu gehen. Allerdings sind immer wieder einzelne Berufsleute mit dabei, bei denen der Know-how-Transfer zurück in die Armee absolut funktioniert. Weiter geht es um praktische Erfahrungen, beispielsweise bei der Errichtung eines Stützpunktes oder eines Checkpoint, einer Personen- oder Verkehrskontrolle, die dort real durchgeführt wird und deren Erfahrung wir in der Schweiz als mechanisches bzw. technisches Element absolut verwenden können und auch verwendet haben.

Wir haben im Bereich des Einsatzes der Luftwaffe mittlerweile Erfahrungen gewonnen, die es uns erlauben, innerhalb kürzester Zeit einen Einsatz, wie wir ihn zugunsten Griechenlands bei den Waldbränden durchgeführt haben, zu etablieren. Ohne diese Erfahrung, ohne dieses Know-how, ohne die Fähigkeit, hier kurzfristig in diesen Netzen aktiv werden zu können, müssten Sie derartige Missionen vergessen. Dies sind zwei Beispiele aus diesem Bereich.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, sie gutzuheissen und die Minderheitsanträge abzulehnen.